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Knackpunkt ist der Stichtag

Auch nach der im Düsseldorfer Landtag im Dezember beschlossenen Reform der Straßenbaubeiträge herrscht vielfach noch nicht allgemeine Zufriedenheit bei den betroffenen Bürgern. Die im Reformentwurf beschlossene 50-prozentige Entlastung der Straßenbaubeitragspflichten mittels Landeszuweisungen an die Kommunen hat letztlich aufgrund der Stichtagsregelung (1.1.2018) einen Haken, durch den gegebenenfalls viele Bürger den vollen (umlagefähigen) Straßenbaubeitrag zahlen müssen.

Mario Genter, Steuerberater aus Lammersdorf und seit 2018 Mitglied im Verwaltungsrat des in Düsseldorf ansässigen Bund der Steuerzahler NRW e.V. (BdSt) hat sich diesbezüglich nun an den Petitionsausschuss des Landtags gewandt und dort eine Petition zur Reform der Straßenbaubeiträge eingereicht. Genter begrüßt zwar grundsätzlich den Reformvorschlag der Landesregierung, der unter anderem einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung sowie die Möglichkeit der Stundung für die betroffenen Bürger vorsieht, moniert jedoch, dass die Fördermittel nur den Bürgern zustehen, deren Straßenbaumaßnahmen nach dem 1. Januar 2018 durch den Stadt-/Gemeinderat beschlossen wurden.
Zur Problematik vor Ort führt Mario Genter Steckenborn an: „Hier ist noch eine Straßenbaumaßnahme umzusetzen, die der Gemeinderat bereits vor dem 1. Januar 2018 beschlossen hat. Für die dortigen Bürger erfolgen in den Jahren 2021/2022 die Bauphase und anschließend die Beitragsfestsetzungen. Entsprechend dem Vorentwurf zur Förderrichtlinie ergibt sich damit kein Anspruch auf die hälftige Entlastung.“ In seinem Petitionsschreiben regt Genter an: „Die Stichtagsregelung nicht an den Beschluss der Ratssitzung zu knüpfen, sondern an die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme auszurichten.“ In seinem Petitionsschreiben regt Genter an: „Die Stichtagsregelung nicht an den Beschluss der Ratssitzung zu knüpfen, sondern an die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme auszurichten.“
In der Gemeinde Simmerath werden die Grundstückseigentümer im Übrigen seit vielen Jahren mit 50 Prozent der entstehenden Straßenausbaukosten belegt. Nach der Reform würden sie dann nur noch 25 Prozent zahlen müssen, sofern sie unter die momentane Stichtagsregelung fallen. Konkret steht in Simmerath für die Bürger von Eicherscheid und Steckenborn die Veranlagung von Straßenbaubeiträgen an. Bürgermeister Karl-Heinz Hermanns erklärte hierzu unlängst, dass im Hinblick auf die noch nicht endgültig formulierte Ausgestaltung des Förderprogramms durch das Land momentan offen sei, ob und inwieweit Grundstückseigentümer in den beiden Orten von der Neuregelung profitieren. Beitragsbescheide - zunächst für Eicherscheid - werde die Gemeinde erst dann versenden, wenn die Förderrichtlinie konkret festliegen.
Mit seiner Petition hofft Mario Genter, dass die nicht nur für Steckenborn ungünstige Stichtagsregelung entfällt. Angestoßen wurde die Thematik übrigens im vorigen Jahr durch eine Volksinitiative vom Bund der Steuerzahler NRW, an der sich über 470.000 Menschen beteiligten. Auf diesen Themenzug sprang dann auch einige Wochen später die SPD auf.


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