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Besuchsverbot im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich

Ab Donnerstag, 2. Dezember, gilt im Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich wieder ein Besuchsverbot. Bei Inzidenzen, die aktuell höher denn je sind, reagiert die Klinik mit diesem Besuchsverbot auf das stark gestiegene Ausbreitungsrisiko des Corona-Virus.
Foto/Archiv: Verbundkrankenhaus

Foto/Archiv: Verbundkrankenhaus

"Viele der Patientinnen und Patienten im Verbundkrankenhaus gehören zum vulnerablen Personenkreis der besonders Schutzbedürftigen. Diese Maßnahme schützt zudem die Klinikmitarbeitenden, um die Patientenversorgung auch weiterhin sicherzustellen," teilt Krankenhaussprecherin Sabine Zimmer mit.

Ausnahmeregelungen

Ausnahmeregelungen zum Besuchsverbot können u.a. im Bereich medizinischer Härtefälle vereinbart werden, wie z.B. in der Intensiv- oder Palliativmedizin. Ausgenommen sind auch Begleitpersonen minderjähriger Kinder oder von werdenden Müttern, die zur Entbindung in die Geburtshilfe Wittlich kommen. In allen vereinbarten Ausnahmefällen werden die Besucher um einen tagesaktuellen negativen Antigentest eines Testzentrums gebeten oder im jeweiligen Stationsbereich getestet. Die Beachtung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie das Tragen einer FFP2-Maske sind verpflichtend. Um weiterhin den Kontakt zu ihren Angehörigen halten zu können, bittet das Klinikum darum, verstärkt die Möglichkeit von Telefonaten mit den Patienten über die individuellen Bett-Telefone im Patientenzimmer zu nutzen. Selbstverständlich haben alle Besucher der Sprechstunden, Praxen und Ambulanzen im Klinikum freien Zugang. 


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