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Bilder, Videos und Kommentare - Die Posts von Verstorbenen vergisst das Internet nicht. Auch in jungen Jahren sollte man sich Gedanken um seinen digitalen Nachlass machen.
Foto: Pixabay
Seit Juli 2018 haben Hinterbliebene einen Anspruch auf Zugang zu den Internetkonten beim Betreiber. "Denkt man daran, dass ein Hinterbliebener nur sechs Wochen Zeit hat, um ein Erbe auszuschlagen, ist das von großer Bedeutung", sagt die Wittlicher Rechtanwältin Tamara Anker. Denn wenn der Verstorbene online zum Beispiel eine Reise gebucht hat müssen die Erben die Folgen tragen. Das Problem: Sie müssen wissen, wo welche Online-Konten bestehen und mit welchen Passwörtern sie Zugang bekommen. Tamara Anker rät, in einem Testament und in einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen, wer Erbe des digitalen Nachlasses sein soll.
Vorsorgen
Es ist auch ratsam in jungen Jahren beispielsweise eine Liste mit Online-Konten, inklusive Passwörter und eventuell die Vorsorgevollmacht, auf einem USB-Stick abzuspeichern. Wichtig ist es auch Zugangsdaten zu PC/Smartphone etc. darauf zu hinterlegen. Alle Dokumente sollten regelmäßig aktualisiert und der Stick sicher aufbewahrt werden. Einige Plattformen wie Facebook bieten darüber hinaus die Möglichkeit unter den Einstellungen festzulegen, wer im Todesfall das Konto verwalten darf. Weitere Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale unter: www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/digitaler-nachlass-letzter-wille-zu-gespeicherten-daten-12002
(ju).