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Keine Nötigung von Windkraftgegnern am Ranzenkopf

Medienberichten zufolge hat die Trierer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen wegen Nötigung am Ranzenkopf bei Morbach eingestellt. Für die Staatsanwaltschaft habe sich keine Hinweis darauf ergeben, dass Naturschützer bedroht wurden. Von Aktivisten einer Morbacher Bürgerinitiative gegen Windräder war im Frühjahr 2016 Anzeige erstattet worden. Sie hatten sich von Jägern bedroht und beleidigt gefühlt. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders: Eine Nötigung oder gar Bedrohung mit Jagdwaffen habe sie nicht feststellen können. Der Naturschutzbund Nabu und eine Bürgerinitiative wollen verhindern, dass auf dem Ranzenkopf ein Windpark errichtet wird.


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