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Zahnspangen für Kinder

Eine Zahnspange kann richtig teuer werden. Viele Eltern sind wegen der hohen Kosten und Behandlungsalternativen verunsichert und wenden sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Neben medizinischen können auch ästhetische Gründe für eine Zahnspange sprechen. Foto: pixabay

Neben medizinischen können auch ästhetische Gründe für eine Zahnspange sprechen. Foto: pixabay

 Eine Zahnspange kann ratsam sein, wenn die Zahn- und Kieferfehlstellungen zu medizinischen Problemen wie Kopf- und Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, Zähneknirschen oder Sprechstörungen führen.
Neben medizinischen können auch ästhetische Gründe für eine Zahnspange sprechen. Da in diesem Fall keine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange besteht, übernehmen die Kassen keine Kosten. Im ersten Schritt prüft der Kieferorthopäde Zahn- und Kieferstellung und stuft diese in die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 1 bis 5 ein. Stellt er bei der Untersuchung den KIG-Behandlungsgrad 3, 4 oder 5 fest, übernimmt die Krankenkasse die Kosten - allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr. Das ist der Fall, wenn beispielsweise Kiefer- oder Zahnstellung das Beißen, Kauen, Sprechen, Atmen, den Mundschluss oder die Gelenkfunktion beeinträchtigen. Wichtig zu wissen: Die Eltern tragen vorerst einen Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungskosten. Erst nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die Kasse das Geld zurück.
Der Kieferorthopäde ist verpflichtet, dem Patienten vor der Behandlung eine detaillierte Kostenaufstellung mitzugeben. Dieser Heil- und Kostenplan erklärt, welche Leistung zu welchen Kosten geplant ist und wer die jeweiligen Kosten übernimmt. Was zahlt die Krankenkasse? Was hat es mit der »Kassenspange« auf sich? Und welche Fragen sollte man dem Kieferorthopäden stellen? Die UPD klärt auf und ist mit ihrer neutralen und kostenfreien Beratung unter der Nummer 0800/0 11 77 22 an 80 Stunden in der Woche erreichbar. (red.)


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