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Drogen und Waffen: Landgericht Trier verurteilt Straftäter

Das Landgericht Trier hat eine Person verurteilt, die laut Staatsanwaltschaft Trier als Betäubungsmittelhändler aktiv gewesen war und bei der eine Waffe gefunden wurde.

Das Landgericht Trier hat eine Person verurteilt, die laut Staatsanwaltschaft Trier am 8. September 2019 als Betäubungsmittelhändler aktiv gewesen war. So sei der Angeklagte an diesem Tag auf der BAB1, Parkplatz Hetzerath, in seinem Fahrzeug als Beifahrer befindlich und von Belgien kommend kontrolliert worden. Im Fahrzeug sollen sich insgesamt über 100 Gramm Marihuana befunden haben. Außerdem soll der Angeklagte in einem Rucksack eine funktionsfähige und geladene Softair-Pistole des Modells „SIG-SAUER SP2022“ sowie ein Baseballschläger befunden haben.  
Bei Durchsuchung seiner im Saarland gelegenen Wohnung sollen Konsumutensilien und Haschisch gefunden worden sein.
 
Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er befindet sich in diesem Verfahren seit dem 28. Februar 2020 in Untersuchungshaft. Er ist schuldig der bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Die Einzelstrafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28.02.2019 bleibt bestehen. (red)


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