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Hilfe für Vereine in Existenznot

Die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bedrohen das Vereinsleben. Ein Rettungsschirm soll sie finanziell unterstützen.
Der Kreis Bernkastel-Wittlich zählt laut Kreisverwaltung 94 im Kreismusikverband organisierte Musikvereine, 45 Vereine im Kreischorverband, 217 Sportvereine und 19 Selbsthilfegruppen. Foto: pixabay

Der Kreis Bernkastel-Wittlich zählt laut Kreisverwaltung 94 im Kreismusikverband organisierte Musikvereine, 45 Vereine im Kreischorverband, 217 Sportvereine und 19 Selbsthilfegruppen. Foto: pixabay

Das Vereinsleben ist ziemlich lahmgelegt. Nur langsam und in veränderter Form können Sportvereine, Musikvereine und andere wieder durchstarten. So sind Aktivitäten wie Tennis schon möglich, da sie draußen stattfinden. Auch der Polizei-Sportverein Wengerohr hat u. a. den Rehabilitationssport wieder aufgenommen. Doch wer nicht das Glück hat wieder trainieren zu können, vermisst seit den Corona-Einschränkungen das Hobby und die Gemeinschaft. Ein anderes Problem ist finanzieller Natur. Durch abgesagte Veranstaltungen sind den Vereinskassen Einnahmen weggebrochen, aber Betriebskosten und Aufwendungen für Instandhaltungen oder Kredite, Ausgaben für vor der Pandemie vereinbarte Honorare und Stornierungskosten müssen trotzdem bedient werden.

Für eine lebendige Zivilgesellschaft

Deshalb hat Rheinland-Pfalz einen Schutzschild für Vereine auf den Weg gebracht. Zehn Millionen Euro stellt das Land bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die in Existenznot geraten sind. Sie haben die Möglichkeit, Soforthilfen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro zu erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Zur Begründung heißt es aus der Staatskanzlei: »Im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft muss die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine gesichert  werden. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen  unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung.«
»Anlaufstelle für Sportvereine ist der Landessportbund und für Kulturvereine die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Für die weiteren Vereine (Jugendarbeit, sozialer Bereich, Natur-und Umweltschutz) ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD Trier) zuständig«, sagt Monika Scheid von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Eine Flut an Anträgen gab es im Kreis beispielsweise bei den Sportvereinen bisher nicht: »Aktuell liegt dem Sportbund Rheinland ein Antrag aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich vor«, weiß Dominik Sonndag, Abteilungsleiter für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Veranstaltungen beim Sportbund Rheinland.
Insgesamt befinden sich 42 Sportvereine aus gwanz Rheinland-Pfalz im Antragsverfahren. Allerdings haben sich rund 750 Vereine  (6.000 gibt es in Rheinland-Pfalz) in einem Meldesystem zu ihrer finanziellen Situation geäußert. Die geringe Zahl der Anträge erklärt sich dadurch, dass die Richtlinien eine Bewilligung nur zulassen, wenn eine Existenzbedrohung durch Zahlungsunfähigkeit bis Mitte Juni besteht.
Von solch einem Schicksal ist die Tischtennis Sport Gemeinschaft 76 Wittlich nicht betroffen. »Wir haben keine Hilfe in Anspruch genommen, da wir der Meinung sind, die Corona-Pandemie auch ohne finanzielle Hilfen meistern zu können. Der Ausfall der Wittlicher Kirmes, an der wir einen Getränkestand betreiben, werden wir schon in unserer Kasse merken, aber wir werden das verkraften«, sagt Jörg Schmidt, Geschäftsführer des Vereins.
Auch der Sport- und Freizeitclub Bombogen konnte die Krise bisher gut überstehen: »Wir haben keine wirklichen Fixkosten, die wir abdecken müssen und sind daher weniger finanziell belastet«, so Dirk Finkeldey, Vorsitzender des Sport- und Freizeitclubs. Außerdem habe der Verein ausreichend finanzielle Rücklagen.
Sorgen machen sich beide um die Jugendarbeit: »Wir wünschen uns, dass wir möglichst bald wieder mit dem Training beginnen können. Außerdem hoffen wir sehr, dass uns durch die lange Pause keine Spieler, insbesondere im Jugendbereich, verloren gegangen sind«, so Jörg Schmidt. Auch Dirk Finkeldey will bald wieder das Training mit den Kindern und Jugendlichen aufnehmen: »Ich hoffe, dass wir nach den Sommerferien wieder weitermachen können. Die Jugendlichen brauchen den Zusammenhalt den ihnen der Sport gibt.«



  • Beantragen können die Landeshilfe gemeinnützig anerkannte Vereine und Organisationen aus Rheinland-Pfalz.
  • Sie dürfen keine anderen wirtschaftlichen Hilfen in Anspruch genommen oder müssen diese ausgeschöpft haben.
  • Sie müssen einen Liquiditätsengpass nachweisen, der nach dem 11. März 2020 eingetreten ist.
  • Das Programm läuft bis 31. Dezember 2020. Anträge sollten bis 1. Dezember gestellt sein. Diese können online gestellt werden.
  • Weitere Infos: www.wir-tun-was.rlp.de
(ju)


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