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Anklage gegen Mitarbeiter der Verwaltung

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 59 Jahre alten Mitarbeiter der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm Anklage wegen Untreue im besonders schweren Fall in 238 Fällen zur großen Strafkammer des Landgerichts Trier erhoben.

Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gegen den Angeschuldigten der hinreichende Verdacht, sich durch folgendes Geschehen strafbar gemacht zu haben: Der Angeschuldigte war ab dem Jahr 1996 als sachbearbeitender Kreisinspektor im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Jugendamt des Kreises Bitburg-Prüm tätig. Er war unter anderem für die finanzielle Abwicklung von Jugendhilfemaßnahmen zuständig, im Rahmen derer Kinder in Heimen, Pflegefamilien oder in der Tagespflege untergebracht waren. Er hatte eigenverantwortlich über die Auszahlung von Pflegegeld an die Pflegefamilien zu entscheiden und war für die Fertigung entsprechender Auszahlungsanordnungen zuständig. Ab Mitte 2005 entschloss sich der Angeschuldigte persönlich zu bereichern, indem er unberechtigt Pflegegelder auf ein von ihm selbst genutztes Konto leitete. Hierzu erstellte er im EDV-System der Kreisverwaltung fingierte Pflegefälle und fertigte im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2018 insgesamt 238 Auszahlungsanordnungen, in denen neben real existierenden Fällen auch fingierte Fälle enthalten waren, denen in Wahrheit keine Leistungen zugrunde lagen. Zur Erstellung der fingierten Pflegefälle legte der Angeschuldigte unter Verwendung unterschiedlicher Personendaten im EDV-System des Jugendamts Zahlungsempfängerkonten vermeintlicher Pflegeleistungserbringer an und ordnete diesen wechselnde Namen vermeintlicher Hilfeempfänger zu. Den Zahlungsempfängerkonten ordnete er die Kontonummer eines von ihm genutzten Kontos zu, das seine Stieftochter, die nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen keine Kenntnis von den Manipulationen hatte, auf seine Bitte hin im Jahr 2005 gutgläubig eröffnet und ihm zur Nutzung überlassen hatte. Die manipulierten Auszahlungsanordnungen legte er seinem Amtsleiter zur Prüfung vor, der diese in Unkenntnis der Manipulationen abzeichnete. Auf diese Weise veranlasste der Angeschuldigte eine Vielzahl von Überweisungen, mittels derer ihm im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2018 insgesamt zirka 700.000 Euro gutgeschrieben wurde. Die auf das von ihm genutzte Konto überwiesenen Geldbeträge hob der Angeschuldigte jeweils zeitnah in bar ab und zahlte sie auf eigene Konten in Luxemburg ein oder verbrauchte sie anderweitig. Dem Kreis Bitburg-Prüm entstand ein Vermögensschaden in entsprechender Höhe. Auf die gleiche Weise hatte der Angeschuldigte bereits im Zeitraum von Juli 2005 bis Juli 2013 in mindestens 243 weiteren Fällen unberechtigte Überweisungen zu seinen Gunsten veranlasst, durch die er insgesamt zirka 830.000 Euro erlangt hatte. Diese Taten können jedoch nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, da sie bei Entdeckung der Manipulationen bereits verjährt waren. Obwohl bereits ein Teil der Taten verjährt ist, hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen den Angeschuldigten die Einziehung eines Geldbetrages beantragt, der dem Wert des gesamten mutmaßlich erlangten Vermögensvorteils von zirka 1,53 Millionen Euro entspricht. Eine solche Einziehung ist nach einer Änderung des Strafgesetzbuches im Jahr 2017 auch hinsichtlich bereits verjährter Taten möglich. Die Entscheidung über den Antrag auf Einziehung obliegt dem Landgericht, sie wird im Falle der Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung getroffen werden. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Trier. Das Landgericht Trier hat nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt. Foto: Staatswanwaltschaft Symbolbild


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