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Schweinepest steht vor der Tür

Nur 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt ist in Belgien die Afrikanische Schweinepest aufgetaucht.

Gestern (13. September)  wurde bei tot aufgefundenen Wildschweinen in Belgien im Dreiländereck Frankreich, Luxemburg, Belgien etwa 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, Afrikanische Schweinepest festgestellt. Bisher gibt es noch keinen Fall in Deutschland.

Warnung: Keine Fleischreste unachtsam wegwerfen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in ständigem Austausch mit den belgischen Behörden und der EU-Kommission. Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner: "Die neue Situation nehme ich sehr ernst. Die Afrikanische Schweinepest stellt seit längerem auch für Deutschland eine Bedrohung dar und unsere Vorbereitung für den Krisenfall laufen. Die rechtlichen Instrumente liegen vor, um die Afrikanische Schweinepest zu bekämpfen. Bereits im Juni habe ich ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem die bestehenden Maßnahmen ergänzt werden und ein Ausbruch der ASP bei Wildschweinen noch effektiver bekämpft werden kann. Das Gesetzesvorhaben steht kurz vor dem Abschluss. Jedoch Prävention steht an erster Stelle. Hier ist insbesondere Aufklärung gefragt, denn es sind vor allem Menschen, die einer Seuchenverbreitung Vorschub leisten, indem sie zum Beispiel Speisereste mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen unachtsam entsorgen - eine Infektionsquelle für Wildschweine. Deshalb haben wir eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet. Hier informieren wir online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen." Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörde anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

Tödliche Virusinfektion

  •  Maßnahmen zur Absperrung eines von der zuständigen Behörde zu bestimmenden Gebietes, z. B. durch Umzäunung,
  •  Beschränkung des Personen- oder Fahrzeugverkehrs für bestimmte Gebiete,
  •  Beschränkungen und Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, beispielsweise ein Ernteverbot mit dem Ziel, eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden,
  • Anordnung einer vermehrten Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren,
  • Durchführung einer verstärkten Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes (Artikel 2) sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten auch aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung bestimmen zu können.


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