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Urteil im Feuerwehrstreit: Burbachs Klage abgewiesen

Das Urteil im langwierigen Bitburger Feuerwehrstreit ist gefallen: Manfred Burbach hat keinen Anspruch auf die Bestätigung der Wiederwahl. Gegen die Entscheidung kann er innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht beantragen.
Foto: Sybille Schönhofen

Foto: Sybille Schönhofen

Der Feuerwehrstreit in Bitburg endet mit einer abgewiesenen Klage. Das Verwaltungsgerichts Trier hat entschieden, dass Manfred Burbach keinen Anspruch auf die Bestätigung seiner erneuten Wahl zum Wehrleiter hat. Er habe "seine [...] Dienstpflichten schwerwiegend verletzt", zudem sei "eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses" zwischen Bürgermeister Joachim Kandels und Manfred Burbach festzustellen. Auf 33 Seiten begründet das Verwaltungsgericht sein Urteil. Burbach habe"durch mehrere Handlungsweisen seine ihm als Ehrenbeamten obliegenden Dienstpflichten schwerwiegend verletzt", schreibt das Gericht. Als Beispiele zählt es Äußerungen gegenüber der Presse auf. Ein Beamter dürfe "grundsätzlich nicht die Öffentlichkeit mobilisieren, um seinem Anliegen zum Erfolg zu verhelfen". Burbach habe gegen die "Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, Zurückhaltung und Loyalität" verstoßen.

Gericht sieht Pflichtverletzungen

Als weiteres Beispiel für Pflichtverletzung führt das Gericht die Heraufsetzung der Alarmstichworte an. Mit seinem Handeln habe Burbach "gegen die Pflicht zur Beratung und Unterstützung sowie die Loyalitätspflicht gegenüber seinem Dienstherrn verstoßen", weil er vorab den Bürgermeister nicht informiert und sein Vorhaben nicht mit ihm abgestimmt habe.  Ein anderes Beispiel für die Verletzung der Pflicht zur Unterstützung und Loyalität sieht das Gericht in der eigenmächtigen Außerdienststellung eines kreiseigenen Fahrzeugs.  Darüberhinaus habe Burbach sich mit "pauschalen und unsachlichen" Äußerungen über den Bürgermeister geäußert und damit gegen die "Pflicht zu achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten" verstoßen. Burbach habe den Bürgermeister "in diffamierender und unsachlicher Form kritisiert und ihm die Kompetenz zur Erfüllung seiner Aufgaben bei der Leitung der Feuerwehr pauschal abgesprochen und ihn damit herabgesetzt", begründet das Gericht. 

Keine Zusammenarbeit mehr möglich

Zusammenfassend sehen die Richter es als erwiesen an, "dass der Kläger insgesamt nicht ausreichend bereit ist, sich in die Hierarchie der Stadtverwaltung einzuordnen". Seine "schwerwiegenden Pflichtverletzungen" und das zerrüttete Vertrauensverhältnis führten zu einer "ernstlichen Gefährdung der Aufgabenerfüllung der Feuerwehr", heißt es in der Urteilsbegründung.  Bei dieser Ausgangslage sieht das Gericht eine weitere Zusammenarbeit von Burbach und Kandels als unmöglich an. Gegen die Entscheidung können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Kandels appelliert an Feuerwehr

Bürgermeister Kandels äußerte sich nach dem Urteil erleichtert. Gleichzeitig betonte der Bürgermeister, dass dieses Urteil kein Grund zur Freude sei. Er erwarte vielmehr, dass dieses Urteil auch in den Reihen der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden akzeptiert werde und appelliert an die Feuerwehrleute, ihren Dienst "künftig wieder vollumfänglich auszuüben, um die Sicherheit der Bevölkerung auch weiterhin zu gewährleisten". Es müsse das Ziel sein, zu einem vernünftigen Miteinander zurückzukehren und zeitnah eine neue Wehrleitung zu wählen, so Kandels weiter. Wann dies der Fall sein werde, hänge davon ab, ob Berufung gegen das Urteil beantragt und zugelassen werde. Kandels kündigte an, dass Regelungen getroffen werden, "die einerseits die Arbeitsabläufe innerhalb der Verwaltung optimieren und andererseits die ehrenamtliche Arbeit der Feuerwehr durch gezielte Maßnahmen, wie der Neuregelung von Aufwandsentschädigungen, wertschätzen". Manfred Burbach war nach der Urteilsverkündung nicht erreichbar. Sein Anwalt kündigte eine detaillierte Stellungnahme für Anfang der Woche an. (bil)


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