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Sybille Schönhofen

Verfahren gegen Arzt eingestellt

Im Fall des wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagten Arztes am Bitburger Marienhaus Klinikum hat das Gericht am Montag das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 4500 Euro eingestellt.
Für einen Krankenhausarzt endete der Prozess im Bitburger Amtsgericht mit einer Geldbuße. Foto: S. Schönhofen

Für einen Krankenhausarzt endete der Prozess im Bitburger Amtsgericht mit einer Geldbuße. Foto: S. Schönhofen

Die Entscheidung des Richters Udo May  am Amtsgericht Bitburg kam überraschend. Denn in der zweieinhalbstündigen  Befragung von zwei Krankenschwestern blieben am zweiten Verhandlungstag viele Fragen offen. Zudem taten sich gravierende Widersprüche zu der Aussage eines anderen Zeugen auf: Der Bettnachbar des Verstorbenen hatte ausgesagt, dass der Patient seit 3 Uhr nachts unter akuter Luftnot litt und um Hilfe gerufen habe. Der Mann sei aufgrund seiner Luftnot panisch gewesen und habe starke Schmerzen in der Brust entwickelt. Er habe vor Schmerzen  geschrien.  Bis acht Uhr morgens sei trotz Notrufen in halbstündigen Abständen kein Arzt erschienen. In den Augen der Nachtschwester lag bis zu ihrem Dienstende gegen 6 Uhr kein Notfall vor, der die Anwesenheit eines Arztes nötig gemacht hätte. Ihre Ablösung erkannte den sich verschlechternden Zustand und telefonierte nach dem Bereitschaftsarzt, der sich in der Notaufnahme befand. Seine Antwort sei gewesen, er befände sich in der Übergabe an den Frühdienst, sagte die Krankenschwester aus. Als er nach einer weiteren Aufforderung zum Patienten  kam, war es zu spät. Der Zeitraum zwischen der ersten Aufforderung und dem Eintreffen des Arztes wurde bei  der Beweisaufnahme mit 15 bis 50 Minuten rekonstruiert.  Die Einstellung des Verfahrens, auf die sich Richter, Rechtsanwältin und Staatsanwältin einigten, begründete der Vorsitzende damit, dass der in der betreffenden Nacht im März 2015 diensthabende Arzt laut Aussage der Krankenschwestern nicht vor 7.40 Uhr über die Dringlichkeit unterrichtet worden sei.  Da sich der Zeitraum der unterlassenen Hilfesleistung somit erheblich reduziere, liege ein »geringes Maß des Verschuldens« vor. Die ursprünglich im Strafbefehl, gegen den der Arzt Einspruch erhoben hatte, angesetzten 9000 Euro, reduzierte May um die Hälfte. Die 4500 Euro muss der Arzt an den Weißen Ring zahlen.  In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, es sei nicht zu erwarten, dass eine weitere Beweisaufnahme wie die eigentlich  geplante Befragung eines anderen Arztes, der an dem betreffenden Morgen anwesend war, mehr Licht ins Dunkel bringen würde. May machte deutlich, dass die Verantwortung in dem vorliegenden Fall nicht nur beim Angeklagten liege. »Hoher Aufwand und Zeiteinsatz blieb an wenigen Leuten hängen«, so der Richter. May: »Der Zustand war seitens der Krankenhausleitung und der Verwaltung verbesserungswürdig.« Das beschränke sich nicht auf das Bitburger Krankenhaus. Auch anderswo sei die Personaldecke so dünn, dass mit der Gesundheit der Menschen gespielt werde. Das Bitburger Krankenhaus hat reagiert und mehr Ärzte und Pflegepersonal eingestellt. »Es ist wichtig hinzusehen für alle, die Personalverantwortung haben«, endete der Richter mit mahnenden Worten. bil


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