Seitenlogo

Niemand kann sich Schäden erklären

»Das kann doch überall in der Eifel passieren. Dass Netzbetreiber und Versicherung die Betroffenen dann alleine lassen, kann einfach nicht sein.« Stephan Cranen ist sauer - wie er, so sind 90 Haushalte in Vossenack und Raffelsbrand von Überspannungsschäden betroffen, weil ein Baum auf eine Hochspannungsleitung kippte. Zahlen will das niemand.
Was idyllisch wirkt, kann weitreichende Folgen haben. So hat kürzlich ein Schneebruch im Hürtgenwald zu Überspannungsschäden im Stromnetz geführt. Doch die Kosten will die Westnetz nicht übernehmen. Foto: Jamo Images /stock.adobe.com

Was idyllisch wirkt, kann weitreichende Folgen haben. So hat kürzlich ein Schneebruch im Hürtgenwald zu Überspannungsschäden im Stromnetz geführt. Doch die Kosten will die Westnetz nicht übernehmen. Foto: Jamo Images /stock.adobe.com

Klassischen Schneebruch nennt man wohl das Ereignis, das für große Bereiche von Vossenack sowie seiner Ortsteile Raffelsbrand und Simonskall bis heute Folgen hat. Am Donnerstag, 21. Januar, wurde eine 20.000 Volt-Freileitung durch einen umstürzenden Baum beschädigt, ein einstündiger Stromausfall war die Folge. Beim Wiederhochfahren der Stromversorgung kam es zu einer Überspannung im Mittelspannungsnetz des Stromnetzbetreibers »Westnetz«. Dadurch wurden Haushaltsgeräte, aber auch Heizungs- und Photovoltaikanlagen von insgesamt 90 Haushalten und Betrieben beschädigt. »Das so etwas passieren kann, weil scheinbar ein Überspannungsschutz fehlt, ist für mich und viele andere Bürger nicht nachvollziehbar«, erklären Stephan Cranen und Christian Bergs. Sie sind vom Stromausfall und seinen Folgen persönlich auch betroffen, fordern aber insbesondere als Kommunalpolitiker Klarheit in der Sache. »Beim Franziskus-Gymnasium samt Kloster wurden Schäden im hohen fünfstelligen Bereich verursacht, alleine die Heizung wurde mit 35000 Euro beziffert«, führt Cranen aus, der für die FDP seit 2009 im Hürtgenwalder Gemeinderat sitzt und seit der letzten Kommunalwahl Fraktionsvorsitzender ist. Nun äußerte sich die Westnetz im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit der Gemeinde Hürtgenwald zum Sachverhalt. Als der 20 Meter große Baum auf die Stromleitung fiel, habe man umgehend und routinemäßig gehandelt. Wie es allerdings zu den Schäden gekommen sein soll, konnte die »Westnetz« zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststellen. Es wurden aber weitere Nachforschung zugesichert. Der Strombetreiber habe außerdem Störschreiber der Windrädern in Raffelsbrand angefragt, um dort Erkenntnisse zu sammeln. Auch von dort habe sie allerdings noch keine Daten erhalten. Dennoch soll weiter nach einer Lösung gesucht werden und sobald sich ein neuer Sachverhalt aufdeckt, würde der Stromlieferant erneut auf die Geschädigten zukommen. »Wenn wir einen Fehler gemacht haben, werden wir auch dafür geradestehen«, so ein Sprecher des Konzerns. Der Vorsitzende des zuständigen Ausschusses der Gemeinde Hürtgenwald, Heinz Kaumanns (SPD), machte zusätzlich darauf aufmerksam, dass die Schuld auf keinen Fall beim Kunden liegen könne. »Es hat eine Überspannung in Ihrem Netz gegeben«, so Kaumanns mit der dringenden Bitte, den Sachverhalt zeitnah zu klären und das so, dass es für die Bürger der Gemeinde Hürtgenwald auch verständlich ist.

Zufriedenstellende und unkomplizierte Lösung?

Kommunalbetreuer Walfried Heinen hatte Stephan Cranen bereits frühzeitig versichert, »nach Vorliegen aller Fakten eine zufriedenstellende und unkomplizierte Lösung für alle Betroffenen herbeizuführen«.
Doch davon merken Cranen und viele andere Vossenacker bisher wenig. »Im Nachgang des Vorfalls hat die Westnetz reagiert und Baumschäden in direkter Nähe zu den Hochspannungsleitungen per Helikopter abfliegen lassen«, weiß Cranen. Kontrollen entlang der Hochspannungsleitungen würden regelmäßig durchgeführt, um zu verhindern, dass Äste diese berühren, erklärt Michael Stangel von der Westnetz. Sofern dies zu befürchten sei, werden diese Äste durch einen Baumschnitt beseitigt. Es verhindere jedoch leider nicht, dass durch Wettereinflüsse ganze Bäume umstürzen und wie in Hürtgenwald geschehen, Leitungen beschädigen.
Als man von den Folgeschäden erfahren habe, habe man sich direkt mit der zuständigen Versicherung und dem internen Schadensmanagement in Verbindung gesetzt. Stangel: »Nach Prüfung der Rechtslage kann eine Haftung des zuständigen Netzbetreibers der Westnetz GmbH  nicht erkannt werden. Bei der aufgetretenen Störung handelt es sich aufgrund des Wettergeschehens des 21. Januars um höhere Gewalt bzw. ein Naturereignis. Somit sei keine Anspruchsgrundlage gegeben, mögliche Forderungen seitens der Westnetz oder ihres Versicherungsgebers zu regulieren. Die Westnetz verweist auf Wohngebäude- und Hausratversicherungen. Doch auch diese sehen sich nicht zuständig, da sie nur bei Überspannungsschäden etwa durch Blitzschlag zuständig ist, wie Cranen schmerzlich erfahren hat. Die Richter des Bundesgerichtshofes hatten 2014 in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass die Stromlieferung des Netzbetreibers unter das Produkthaftungsgesetz fällt. Für Schäden am Produkt haften demzufolge die Netzbetreiber grundsätzlich verschuldensunabhängig. Dies wollen die betroffenen Bürger jetzt prüfen lassen.


Meistgelesen