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Landesinzidenz über 10: Neue Corona-Regelungen im Kreis

Auch im Kreis Euskirchen gelten ab dem heutigen 26. Juli wieder bestimmte Einschränkungen. Die Inzidenzzahl steigt auch in der Region kontinuierlich.
Symbolfoto: Archiv

Symbolfoto: Archiv

Der Trend ist auch im Kreis Euskirchen klar erkennbar: Die Zahl der Corona-Infektionen steigt seit mehreren Tagen kontinuierlich an. Während es noch Anfang des Monats zahlreiche Tage ohne Neuinfektionen gab, kommen mittlerweile täglich neue Fälle hinzu – am Samstag waren es sogar zehn auf einen Schlag. Logische Folge: Die Inzidenz steigt und wird am Montag erstmals seit langer Zeit wieder über 10 liegen. Dies allein hat noch keine Auswirkungen für den Kreis Euskirchen. Da der 10er-Grenzwert aber NRW-weit schon seit acht Tagen überschritten ist, gilt automatisch die Landesinzidenzstufe 1 - auch in Kreisen und kreisfreien Städten, die lokal in der Inzidenzstufe 0 liegen. Die Landesinzidenzstufe 1 setzt im gesamten Land ab Montag folgende Schutzmaßnahmen wieder in Kraft: Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und – auch ohne Test – in Bibliotheken und der Gastronomie. Für den Einzelhandel gilt wieder eine Flächenbegrenzung von einem Kunden je angefangene 10 Quadratmeter. Bei Versammlungen und Veranstaltungen muss wieder die einfache Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer gewährleistet werden. In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen (Sport, Kultur, Bildung o.ä.) und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besuchern/Tag gelten insgesamt die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1. Volks- und Schützenfeste etc., Tagungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden und der Betrieb von Diskotheken, Clubs etc. in Innenräumen sind wieder (bis zum 27. August) untersagt. Die geltenden Schutzmaßnahmen für alle Infektionsstufen sind unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw für jeden Lebensbereich übersichtlich zusammengestellt.


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