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NRW auf Inzidenzstufe 1: weitere Lockerungen ab heute

Ab dem heutigen Freitag, 11. Juni 2021, gilt für das Land NRW die niedrigste Inzidenzstufe 1. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt. Hintergrund ist, dass NRW jetzt seit fünf Tagen landesweit den Inzidenz-Grenzwert von 35 unterschritten hat. Die Corona-Schutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Daher greifen auch im Kreis Euskirchen mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen. Der Kreis Euskirchen selbst ist bereits seit Längerem im U35-Modus.
Wie die Kreisverwaltung Euskirchen mitteilt, gelten ab dem heutigen Freitag weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Symbolfoto: Archiv

Wie die Kreisverwaltung Euskirchen mitteilt, gelten ab dem heutigen Freitag weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Symbolfoto: Archiv

Diese Lockerungen greifen ab heute durch die Landes-Inzidenzstufe 1 im Kreis Euskirchen?

Gastronomie

Mit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW ist die Nutzung der Innengastronomie ohne den Nachweis eines negativen Tests möglich. Die Platzpflicht und die Vorgaben zu Mindestabständen gelten weiterhin; auch die einfache Rückverfolgbarkeit muss nach wie vor sichergestellt sein (zum Beispiel durch die LucaApp). Außerdem können andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung – wie beispielsweise die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum – weiterhin einen Test erfordern. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht.

Außerschulische Bildung

Bildungsangebote und Prüfungen sind auch innen ohne Test erlaubt.

Kultur

Für Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen) entfällt die Personenbegrenzung. Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstand oder ohne negativen Test möglich. Auch mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind außen und innen Veranstaltungen zulässig – Voraussetzung sind ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster und Hygienekonzept; außerdem müssen die Mindestabstände eingehalten werden.

Sport

Für die Sportausübung entfällt die Testpflicht: Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich; kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig (die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein). Personenbegrenzung (15) innen nur bei hochintensivem Ausdauertraining.

ÖPNV

In der ab dem 9. Juni 2021 geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung sind Kinder von 6 bis 15 Jahren von der Pflicht ausgenommen, eine Atemschutzmaske zu tragen – sie können stattdessen eine medizinische Maske tragen. Bisher galt die Ausnahme für Kinder von 6 bis 13 Jahren und nur, wenn die Maske aufgrund der Passform „nicht saß“. Weitere Informationen auch auf der Corona-Seite des Kreises Euskirchen unter https://corona.kreis-euskirchen.de oder unter www.land.nw/corona. Das Land NRW hat die Kontaktadresse corona@nrw.de eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden können. Übrigens: Für die Einordnung des Landes in die verschiedenen Inzidenzstufen gelten die gleichen Regeln wie für die Einordnung der Kreise und kreisfreien Städte – die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert liegt, die Lockerungen greifen dann ab dem übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe wiederum erfolgt, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über dem Schwellenwert liegt.


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