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Was tun, wenn das Internet lahmt?

Das Internet in vielen Haushalten - auch im Kreis Euskirchen - lahmt, wie Beschwerden bei der Verbraucherzentrale in Euskirchen zeigen.
Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in der Wilhelmstraße in Euskirchen, berät zum Thema »Lahmes Internet«. Foto: Breuer

Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in der Wilhelmstraße in Euskirchen, berät zum Thema »Lahmes Internet«. Foto: Breuer

»Weil Internetanbieter oft mit hohen Bandbreiten werben, ist der Frust groß, wenn sich angepriesene Highspeed-Verbindungen als lahme Enten entpuppen«, so Monika Schiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Euskirchen. Doch aus einem bestehenden Vertrag herauszukommen, gestaltet sich gar nicht so leicht, wie im Gespräch mit der Expertin klar wird. »Nur wenn die tatsächliche Internetgeschwindigkeit erheblich, regelmäßig oder dauerhaft von der vereinbarten abweicht, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Möglichkeit zur Preisminderung gibt es nicht«, ergänzt Monika Schiffer. Bevor der Kunde den Vertrag kündigt, rät sie, sollte er sich allerdings erkundigen, ob es einen alternativen Internetanbieter gibt.  »Denn sonst steht man nach der Kündigung ganz ohne Internet da«.

Speed-Test als Nachweis Pflicht

Um einen Vertrag außerordentlich zu kündigen, kommt man zudem um eine Hürde nicht herum: Es muss ein Nachweis über die schlechte Verbindung her, den der sogenannte Speed-Test  liefert. Die tatsächlich am Anschluss ankommende Geschwindigkeit kann über www.breitbandmessung.de/startseite ermittelt werden. Mit einmal testen ist es allerdings nicht getan. Es müssen mindestens 20 Messungen an mindestens zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden und die Messungen sind mit LAN-Verbindung vorzunehmen.
Ist die Internetleitung tatsächlich schlechter als vertraglich zugesichert, rät die Leiterin der Verbraucherzentrale: »Der Kunde sollte seinen Anbieter schriftlich über das Problem informieren und eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Zwei Wochen reichen normalerweise aus. Bleibt die Geschwindigkeit weiterhin schlechter oder ist es dem Anbieter technisch am Wohnort nicht möglich, die vertraglich vereinbarte Leistung dauerhaft zu erbringen, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden«. 

Kontakt zur Verbraucherzentrale

  • Die Verbraucherzentrale gibt Hilfestellung, um Kundenrechte durchzusetzen und erklärt, wie Fehlerquellen ausgeschlossen werden können. Zudem wird gezeigt, wie der Speed-Test durchgeführt werden muss und welche Geschwindigkeit den Kunden wirklich zusteht.
  • Verbraucherzentrale Euskirchen, Wilhelmstraße 37, Tel. 02251-5064501, www.verbraucherzentrale.nrw


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