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Weitere Lockerungen: Kreis erreicht Inzidenzstufe 1

Im Kreis Euskirchen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 35. Daher gilt seit heute die Inzidenzstufe 1 und diese bringt weitere Lockerungen der Coronaschutzverordnung mit sich.
Ab Samstag, 5. Juni ist für den Zutritt zum Kreishaus kein Schnelltest mehr erforderlich. Ein Termin muss jedoch nach wie vor vereinbart werden. Symbolfoto: Archiv

Ab Samstag, 5. Juni ist für den Zutritt zum Kreishaus kein Schnelltest mehr erforderlich. Ein Termin muss jedoch nach wie vor vereinbart werden. Symbolfoto: Archiv

Mit dem Erreichen der Inzidenzstufe 1 sind zum heutigen Freitag im Kreis Euskirchen zusätzliche Lockerungen in Kraft getreten.

Private Kontakte:

Private Kontakte sind unter Personen aus fünf Haushalten mit beliebig vielen Angehörigen oder zwischen 100 Personen aus verschiedenen Haushalten mit Test* erlaubt. Kinder unter 15 Jahren zählen nicht mit.

Private Feiern:

Im Freien bis 250 Gäste ohne Test*. In geschlossenen Räumen bis zu 100 Gäste mit Test*. Partys (mit Tanz und Gesang) bis 100 Gäste im Freien (50 Gäste im Innenbereich) mit Test*.

Kitas/Schulen:

Kitas: Ab dem 7. Juni landesweit wieder Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang. Gruppentrennung wird aufgehoben. Schulen: Präsenzunterricht ab dem 31. Mai mit Testpflicht.

Sport:

Außen: Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.Kontaktsport mit 100 Personen mit Test*. Innen: Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung mit Test*. Kontaktsport mit 100 Personen mit Test*.(*Wenn Kreis- und Landesinzidenz unter 35 liegt, dann Innensport ohne Test!)

Kultur und Freizeit:

Veranstaltungen außen und innen bis zu 1.000 Personen mit Test*.Freibäder vollständig geöffnet ohne Test*.

Körpernahe Dienstleistungen:

Sind zulässig (wenn Kunde / Kundin keine Maske tragen kann, ist ein Test* erforderlich)

Einzelhandel täglicher Bedarf, Bau- und Gartenmärkte, Buchhandlungen und übriger Einzelhandel:

Geöffnet ohne Termin und ohne Test.

Gastronomie:

Kreisinzidenz und Landesinzidenz unter 35, dann Innengastronomie geöffnet ohne Test*.

Touristische Übernachtungen:

Touristische Übernachtungen sind in allen Einrichtungen uneingeschränkt zulässig mit Test* alle 3 Tage. Eine Überblick über weitere geltende Regelungen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw * einem Test gleichgestellt sind: a) ein COVID-19 Impfnachweis (die Zweitimpfung muss 14 Tage zurückliegen) b) Nachweis einer COVID-19 Erkrankung, die mind. 4 Wochen, bzw. max. 6 Monate zurückliegt c.) Nachweis einer COVID-19 Erkrankung, die mind. 6 Monate zurückliegt + eine Coronaschutzimpfung.

Zutritt zur Kreisverwaltung:

Ab Samstag, 5. Juni ist der Zutritt zur Kreisverwaltung wieder ohne negatives Testergebnis möglich. Jedoch muss wie bisher vorab ein Termin vereinbart werden.

Aufhebung der Impfpriorisierung:

Die Gesamtzahl der Impfungen im Kreis Euskirchen habe laut Kreisverwaltung inzwischen die Grenze von 120.000 überschritten. Dies entspricht bei den Erstimpfungen einem Anteil von mehr als 45 Prozent der Bevölkerung. 18 Prozent haben auch schon eine Zweitimpfung erhalten.  Neben dem Regionalen Impfzentrum in Marmagen habe insbesondere das Mitwirken der niedergelassenen Ärzte in den Hausarztpraxen in den zurückliegenden Wochen zum positiven Impffortschritt beigetragen, heißt es in einer Mitteilung. Die derzeit noch gültige Priorisierung über die Impfverordnung soll ab dem 7. Juni entfallen. Zumindest theoretisch stehe laut Kreisverwaltung somit allen Bürgern eine Anmeldung zur Impfung offen. Die Aussicht auf einen Termin im Impfzentrum scheint aktuell allerdings sehr unrealistisch zu sein. Für den Monat Juni sind in Marmagen wie in allen Impfzentren des Landes NRW fast ausschließlich Zweitimpfungen vorgesehen. Hintergrund sind die zunehmende Anzahl von Zweitimpfungen und zu geringe Impfstoff-Lieferungen durch das Land. Landrat Markus Ramers hält diese Situation für sehr unbefriedigend: „Wir haben längst noch nicht alle priorisierten Gruppen geimpft. Viele Menschen haben Hoffnungen auf eine baldige Impfung durch den anstehenden Wegfall der Priorisierung und gleichzeitig können keine weiteren Erstimpfungen im Impfzentrum stattfinden? Das passt einfach nicht zusammen.“ Ab wann mit einer deutlichen Erhöhung der Impfstoffzuweisungen an die Impfzentren zu rechnen ist, könne derzeit nicht abgesehen werden. Die Terminierung erfolgt, wie bereits bei den geöffneten Altersgruppen, ausschließlich über die Kassenärztliche Verneinung Nordrhein unter der bekannten Telefonnummer 116 117 01 oder online auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung (https://termin.corona-impfung.nrw/home). In dem Zusammenhang ist wichtig darauf hinzuweisen, dass im Regionalen Impfzentrum in Marmagen keine Termine vereinbart werden können und nur Menschen eine Impfung erhalten, die zuvor einen Impftermin vereinbart haben.


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