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Bad Münstereifel: Verwaltungsgericht untersagt Ladenöffnung

Nicht nur in Euskirchen, auch in Bad Münstereifel hat das Verwaltungsgericht Aachen der Klage von ver.di stattgegeben. Die Geschäfte müssen am 2. September geschlossen bleiben.
Die Türen der Geschäfte in Bad Münstereifel müssen zu bleiben. Foto: Breuer

Die Türen der Geschäfte in Bad Münstereifel müssen zu bleiben. Foto: Breuer

Die Dienstleistungsgewerkschaft hat Klage gegen die Sonntagsöffnung am 2. September in Bad Münstereifel eingereicht, mit der Begründung, dass nicht genügend öffentliches Interesse bestünde. Der Stadtmarketingverein Bad Münstereifel aktiv e.V. wehrt sich in einem Schreiben an ver.di entschieden gegen die Klage und fordert die Gewerkschaft dazu auf, sich "ihren eigentlichen Aufgaben, nämlich der Interessenvertretung der Arbeitnehmer zu widmen, statt durch derartige Anträge den Städte, Geschäften und Bewohnern im Kreis Euskirchen zu schaden".


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