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Kein verkaufsoffener Sonntag

Eigentlich sollten die Geschäfte am Sonntag, 2. September, in Euskirchen öffnen. Diese Rechnung haben die Stadt und ihre Ladenbetreiber wohl ohne das Verwaltungsgericht Aachen und ver.di gemacht.
Das war's dann wohl mit dem verkaufsoffenen Sonntag am 2. September im Euskirchen. Foto: Wintgen

Das war's dann wohl mit dem verkaufsoffenen Sonntag am 2. September im Euskirchen. Foto: Wintgen

Für den 02.09.2018 wurde anlässlich des Country-Music-Festivals und zur Stärkung der Euskirchener Innenstadt ein verkaufsoffener Sonntag unter dem Motto „Back to school“ festgesetzt. Der Kreisstadt Euskirchen wurde am 16.08.2018 vom Verwaltungsgericht (VG) Aachen der Eilantrag sowie die Klage von ver.di gegen diese geplante Sonntagsöffnung zugeleitet. Die Verwaltung hat dem VG Aachen bereits am 20.08.2018 eine Erwiderung zum Eilantrag zugeleitet. Am 23.08.2018 wurde der Kreisstadt Euskirchen mitgeteilt, dass das VG Aachen dem Antragsteller Recht gegeben hat, so dass der für den 02.09.2018 festgesetzte verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden kann. Aus Sicht der Verwaltung wurde die vom Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg-Euskirchen, Ortsausschuss Euskirchen, beantragte Sonntagsöffnung ausführlich begründet. Zu den von ver.di beklagten nicht ausreichend begründeten Sitzungsvorlagen führt die Kreisstadt Euskirchen in ihrer Erwiderung aus, dass die Sitzungsvorlagen stets durch ergänzende Vorträge und anschließende Diskussionen ergänzt werden. Die Mitglieder des Rates kennen aus eigener Anschauung die Veranstaltungen, die in Euskirchen seit Jahren stattfinden, wie z.B. das Knollenfest, das Stadtfest, das Weinfest oder das Country-Music-Festival. Aufgrund dessen waren bisher nach Verwaltungsauffassung detaillierte Beschreibungen dieser Veranstaltungen in den Sitzungsvorlagen zur Entscheidungsfindung nicht notwendig.   „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist äußerst bedauerlich, da der Rat durch diesen zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntag zum Country-Music-Festival den Standort Innenstadt stärken sowie Schülern und Eltern nach den Sommerferien eine zusätzliche Einkaufsmöglichkeit geben wollte.“ so Bürgermeister Dr. Uwe Friedl. Die neuen Regelungen im Ladenöffnungsgesetz (LÖG) NRW begrüße die Kreisstadt Euskirchen ausdrücklich. Die damit erzielte erweiterte Möglichkeit, zusätzliche verkaufsoffene Sonntage seitens der Kommune zu genehmigen, könne grundsätzlich ein Faktor zur Stärkung des Einzelhandelsstandorts sein. Leider gebe es bislang jedoch noch keine eindeutige Rechtsprechung. Das Gesetz ziele darauf ab, den bislang erforderlichen Anlassbezug für einen verkaufsoffenen Sonntag durch weitere Sachgründe zu erweitern. Da die bisherigen Klagen durch ver.di sich in erster Linie stets auf den Anlassbezug richten und die beklagten verkaufsoffenen Sonntage daraufhin untersagt wurden, entspricht dies aus Sicht des Bürgermeisters nicht dem eigentlichen Sinn, den das neue LÖG NRW verfolgt. Vor diesem Hintergrund richtet der Bürgermeister die Bitte an die Landesregierung, das Gesetz dahingehend nachzubessern. „Es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, dass die Genehmigungen von verkaufsoffenen Sonntagen zur Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die zuständigen Verwaltungsgerichte entschieden werden. Sowohl die Kommunen als auch die Händler brauchen Rechts- und Planungssicherheit.“   Ver.di hat bereits angekündigt, auch gegen weitere Sonntagsöffnungen, z.B. zum Knollenfest und zum Simon-Juda-Markt, vorgehen zu wollen. „Dies ist absolut nicht nachvollziehbar, da es sich hierbei um langjährige Traditionsveranstaltungen handelt, die unstreitig von vielen Tausend Menschen aus der Stadt, aber auch aus dem weiteren Umland besucht werden. Umso weniger ist dieses Verhalten von ver.di zu verstehen, weil ver.di in den vergangenen Jahren nie gegen die mit diesen Veranstaltungen in Zusammenhang stehenden Sonntagsöffnungen geklagt hat.“ Im Zusammenhang mit den weiteren in 2018 geplanten Sonntagsöffnungen wird der Rat zu einer Sondersitzung am 04.09.2018 zusammentreten.   Gegen die negative Entscheidung des VG Aachen zur Öffnung am 02.09.2018 wird die Kreisstadt Euskirchen keine weiteren juristischen Schritte einleiten, da dies für die unmittelbar bevorstehende Veranstaltung keine Auswirkung hätte.


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