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Neue Impfstellen im Kreis: Anmeldung ab heute möglich

In vielen Praxen im Kreis Euskirchen stünden nach Angaben der Kreisverwaltung die Telefone nicht mehr still. Viele Patienten wollten möglichst kurzfristig einen Termin für die Auffrischungsimpfung zum Schutz vor dem Coronavirus vereinbaren. Zur Unterstützung der Ärzteschaft richten die Kreise und Städte daher zusätzliche Impfstellen ein – auch im Kreis Euskirchen, wo zwei Impfstandorte eröffnet werden (wir berichteten). In Euskirchen im Malteser-Zentrum, Am Schwalbenberg 5 und in der Eifelhöhen-Klinik, Dr. Konrad-Adenauer-Str. 1 in Nettersheim-Marmagen. Ab heute können auf der Homepage des Kreises Termine gebucht werden. Eine telefonische Terminvereinbarung ist erst ab dem 23. November möglich.
Eine der neuen Impfstellen im Kreis Euskirchen ist in der ehemaligen Eifelhöhenklinik Marmagen. Foto: Archiv

Eine der neuen Impfstellen im Kreis Euskirchen ist in der ehemaligen Eifelhöhenklinik Marmagen. Foto: Archiv

Beide Impfstellen, in Euskichen und in Marmagen, sind von 9.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Impfstelle in Euskirchen startet am Sonntag, 28. November, im Folgenden wird dort jeden Sonntag geimpft. In Marmagen beginnt die Impfaktion am Mittwoch, 1. Dezember. Danach wird dort wieder am Samstag, 4.12.2021, geimpft. Ab Montag, 6.12.2021, finden die Impfungen in Marmagen von montags bis einschließlich samstags an sechs Tagen pro Woche statt.  Impfen sei grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://corona.kreis-euskirchen.de) können Impftermine ab Samstag, 20. November, gebucht werden. Der Aufklärungs- und Anamnesebogen wird nach erfolgreicher Buchung zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind auszufüllen und zum Impftermin unbedingt mitzubringen. Gleiches gilt für den Impfpass und den Personalausweis. Wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung hat, kann auch telefonisch einen Termin buchen. Dies ist allerdings erst ab Dienstag, 23. November, zwischen 8.30 und 15.30 Uhr unter Tel. 02251 / 15-1545 möglich.

Als Impfstoff kommt ausschließlich der Impfstoff von Biontech-Pfizer zum Einsatz.

Auffrischungsimpfungen (dritte Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Zweitimpfung oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson zulässig. Sollte diese Frist nicht eingehalten sein, ist nicht auszuschließen, dass der Impfarzt die Impfung nicht durchführen wird. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren wird jeweils samstags in der Impfstelle Marmagen - beginnend ab dem 11. Dezember -  auch ein Kinderarzt für Impfungen zur Verfügung stehen.


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