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Ohne »Beutelchen« wird's für Hundehalter teuer

Seit anderthalb Monaten gilt die neue Euskirchener Stadtordnung. Durch die Verordnung soll die Stadt sauberer werden. Ab Samstag, 1. Februar werden bei bestimmten Verstößen höhere Bußgelder fällig.

Ein Bußgeldkatalog zur Euskirchener Stadtordnung definiert zukünftig klar, für welche Verstöße welche Bußgelder erhoben werden. Wer Abfall nicht in einem Mülleimer entsorgt, ausspuckt (egal ob mit oder ohne Kaufgummi), oder eine Zigarettenkippe auf den Boden wirft, muss künftig mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Wer mit seinem Hund Gassi geht, sollte immer ausreichend Hundekotbeutel mit sich führen, denn wer keinen Beutel dabei hat,  wird ebenfalls mit einem Bußgeld in Höhe von 60  bestraft. Wird der Hundekot nicht entfernt, kann das bis zu 300 Euro kosten.

Tauben füttern verboten

Wildlebende Tiere, insbesondere Tauben, dürfen nicht gefüttert werden. Hier wird bei Verstößen künftig ein Bußgeld von mindestens 60 Euro fällig.
Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen und den Spielpunkten ist verboten. Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld bis zu 200 Euro geahndet.
Bis zum 31. Januar werden bei Verstößen lediglich Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen. Ab dem 1. Februar werden Verstöße  dann durch ein Bußgeld geahndet.

Regelungen zur Straßenmusik

Die neue Euskirchener Stadtordnung sieht zudem Regelungen in puncto Darbietung von Straßenmusik und -schauspiel und anderer Straßenkunst vor. Straßenmusik darf nur in den ersten 30 Minuten einer vollen Stunde dargeboten werden. In der zweite Hälfte einer vollen Stunde darf nicht gespielt werden.
 So dürfen Straßemusiker in der Zeit von 10 bis 10.29 Uhr spielen, in der Zeit von 10.30 bis 10.59 Uhr jedoch nicht. Hierbei ist zu beachten, dass unbeteiligte Personen und Gewerbetreibende nicht erheblich belästigt werden. Grundsätzlich dürfen Straßemusiker nur ohne den Einsatz von Lautsprechern und elektronischen Verstärkern spielen. Nach jeder Darbietung ist der Standort so ausreichend zu verändern, dass die Darbietung am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar ist. Der neue Standort muss mindestens 50 Meter entfernt sein. Außerdem darf jeder Standort darf pro Tag und Musiker beziehungsweise Musikgruppe nur einmal bezogen werden. Straßenmusik darf nur in der Zeit von 10 Uhr bis 22 Uhr gespielt werden. Bei Verstößen gegen die Regelungen, wird ein Bußgeld zwischen 60 und 100 Euro fällig.

Infostände in der Fußgängerzone

Am Montag, 27. Januar in der Zeit von 12.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Dienstag, 28. Januar in der Zeit von 15.30 Uhr bis 19.30 Uhr, sind weitere Infostände der Stadtverwaltung zum Thema Stadtordnung geplant.


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