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Drei Monate weniger Haft für Autobahnschützen

Drei Monate weniger Gefängnis. Das ist das Ergebnis einer erneuten Gerichtsverhandlung über den Autobahnschützen aus der Gemeinde Kall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Das Landgericht Würzburg setzte die Haftstrafe des Ersturteils auf zehn Jahre und drei Monate herab.

Der Fernfahrer aus einem kleinen Dorf in der Gemeinde Kall war im Oktober 2014 für seine wahllosen Schüsse auf Anhänger und Aufbauten von Lastwagen, bei denen auch Menschen verletzt wurden, zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hatte ihn dabei wegen vierfachen versuchten Mordes, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Sachbeschädigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen verurteilt. Der Fernfahrer ließ das Urteil beim Bundesgerichtshof (BGH) anfechten. Der BGH ließ eine Revision zugelassen und gab dem früheren Lkw-Fahrerin Teilen Recht. Laut BGH sei die Verurteilung wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in mehr als 100 Fällen nicht zulässig. Die Karlsruher Richter waren der Ansicht, dass sich der Mann in diesen Fällen nur wegen Waffenbesitzes und Sachbeschädigung schuldig gemacht habe. Der Vorsitzende Richter Michael Schaller sagte bei der erneuten Urteilsverkündung heute: "Geschätzt 95 Prozent des Urteils sind bereits rechtskräftig. Wir hatten nur über Einzelfälle zu urteilen."


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