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Kreisstraße 60 wird saniert

Derzeit ist die Kreisstraße 60 zwischen Steinfelderheistert und der Ausfahrt der Grube Weiß vollständig gesperrt, eine Umleitung ist ausgeschildert. Die Sperrung wird voraussichtlich bis zum 27. September dauern.
Derzeit wird die Kreisstraße 60 bei Steinfelderheistert in zwei Bauabschnitten saniert, bei denen auch Vollsperungen der Straße notwendig sein werden. mn-Foto

Derzeit wird die Kreisstraße 60 bei Steinfelderheistert in zwei Bauabschnitten saniert, bei denen auch Vollsperungen der Straße notwendig sein werden. mn-Foto

Hintergrund ist die Sanierung der Kreisstraße 60 im Bereich Steinfelderheistert, die in zwei Teilabschnitten erfolgt. Beim ersten Abschnitt handelt es sich um die freie Strecke zwischen Steinfelderheistert und der Ausfahrt der Grube Weiß auf einer Länge von rund 750 Metern. Die Sanierung der Fahrbahn erfolgt dort durch Abfräsen der bituminösen Schicht. Anschließend erfolgt der Einbau einer sechs Zentimeter starken Asphaltbinderschicht und einer vier Zentimter starken Asphaltdeckschicht. Soweit erforderlich werden zuvor tiefergehende Fahrbahnschichten bei fehlender Tragfähigkeit ebenfalls erneuert. Zudem werden auch die Bankette, die Beschilderung und die Leitpfosten erneuert. Diese Arbeiten werden im Moment erledigt, die momentane Vollsperrung am 27. September wieder aufehoben.

Zweiter Abschnitt Richtung Diefenbach

Im Anschluss folgen die Arbeiten im zweiten Bauabschnitt auf der freien Strecke zwischen Steinfelderheistert und Diefenbach. Die Sanierung wird in gleicher Art und Weise wie im ersten Bauabschnitt ausgeführt. Dort  beginnen die Arbeiten am 30. September, ebenfalls wieder unter Vollsperrung der Strecke mit ausgeschilderter Umleitung. Nur der Schulbus darf die Strecke in dieser Zeit passieren. Die Asphaltarbeiten werden dann in den Herbstferien ausgeführt. Die Arbeiten im rund 370 Meter langen zweiten Bauabschnitt werden mit Ende der Ferien am 25. Oktober fertiggestellt. Die Gesamtbaukosten für die Sanierung der K 60 belaufen sich auf rund 205.000 Euro. Die Maßnahme wird entsprechend der Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus mit 70 Prozent der Bausumme bezuschusst.


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