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Besuchs-Stopp in Krankenhäusern Mechernich und Schleiden

Ab morgen, Samstag, 31. Oktober gilt in den Krankenhäusern Mechernich und Schleiden eine neue Besucherregelung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Besucher die beiden Krankenhäuser grundsätzlich nicht mehr betreten, es sei denn, es liegen Ausnahmegründe, wie beispielsweise besonders schwere Erkrankungen oder Entbindungssituationen vor.
Ab Samstag, 31. Oktober gilt in den Krankenhäusern Mechernich und Schleiden ein Besuchsverbot. Foto: Archivfoto/Agentur ProfiPress

Ab Samstag, 31. Oktober gilt in den Krankenhäusern Mechernich und Schleiden ein Besuchsverbot. Foto: Archivfoto/Agentur ProfiPress

"Wir sehen uns leider aufgrund der COVID-Entwicklung gezwungen, ab Samstag, den 31. Oktober die Besuchsmöglichkeiten in unseren beiden Krankenhäusern in Mechernich und Schleiden umfänglich einzuschränken", heißt es in einer Pressemitteilung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH. In welchen Fällen Ausnahmen möglich sind, könne nach Angaben des Krankenhauses telefonisch direkt über die jeweilige Station erfragt werden. Dort werde entschieden, ob und in welchem Umfang das Besuchsverbot im Einzelfall aufgehoben werden kann. Weitere Informationen zu den Besucherregelungen sind auf der Homepage der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH zu finden: https://www.kkhm.de/coronavirus/ Darüber hinaus müssen alle verbleibenden Besucher unbedingt beim Betreten des Krankenhauses eine FFP2-Maske tragen. "Wir bitten alle Betroffenen ausdrücklich um Verständnis für unsere Entscheidung, die uns nicht leicht gefallen ist, aber zum Schutz unserer Patientinnen, Patienten und Mitarbeiter derzeit unumgänglich ist", betont Manfred Herrmann, Geschäftsführer der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH.


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