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Katzen, Fütterung und Kastration

»Als Tierschützer«, sagt Rainer Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins Mechernich, »kann ich nicht ganz zufrieden sein, aber es ist ein Kompromiss gefunden worden.« Letztlich sei es eine Entscheidung der Politik, die auch die Verantwortung trage.

Rainer Bauer spielt damit auf eine Entscheidung an, die der Mechernicher Stadtrat in der vergangenen Woche traf. Dabei ging es um die Neufassung der »Ordnungsbehördlichen Verordnung«, in der es unter anderem heißt: »Wildlebende Tiere, insbesondere auch Tauben, Wasservögel sowie herrenlose Katzen, dürfen nicht gefüttert werden.«

Brief an Bürgermeister

Diesen Passus nahm Rainer Bauer zum Anlass, den Mechernicher Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick in einem Brief darum zu bitten, diese Formulierung noch einmal zu überdenken. Rainer Bauer: »Es geht darum, die Situation der freilebenden Katzen nicht zu verschlechtern. Insbesondere für die Kastrationsaktionen sind wir darauf angewiesen, dass die Bürger die Katzen anfüttern, um sie einfangen und anschließend kastrieren zu können.« Das sei ein bislang sehr erfolgreicher Weg im Kreis Euskirchen, um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen einzudämmen.

Eigener Operationssaal

Pro Jahr würden so zwischen 150 und 200 Katzen alleine im Kreistierheim von Mechernich kastriert. Dort hat man unter anderem für solche Fälle einen eigenen Operationssaal eingerichtet. Dr. Hans-Peter Schick hatte vor der Ratsentscheidung Verständnis für die Position geäußert, wies aber auch darauf hin, dass freilebende Katzen in einigen Bereichen der Stadt für Probleme sorgten. So komme es immer wieder zu Beschwerden über Verunreigungen durch Katzen auf Spielplätzen oder Friedhöfen. Und in einigen Wohngebieten sei die Anzahl der Katzen sehr hoch. Hans-Peter Kern, Teamleiter Ordnungswesen bei der Stadt Mechernich, wies darauf hin, dass es immer wieder vorkomme, dass Menschen eine Katze anfütterten, ohne sie zuvor kastrieren zu lassen. Folge sei oft, dass sich die Tiere vermehrten und plötzlich eine Vielzahl von Tieren vor der Türe stehen würden.

Kastrationspflicht

Dieses Problem ist auch Rainer Bauer bekannt. Er verweist auf die Kastrationspflicht im Kreis Euskirchen. Danach müssen die Halter von Katzen, die freien Auslauf haben, ihre Stubentiger durch einen Tierarzt eindeutig und dauerhaft kennzeichnen, registrieren und fortpflanzungsunfähig machen lassen. Ähnlich könne man ja auch in solchen Fällen verfahren, in denen Menschen freilaufenden Katzen Futter zur Verfügung stellen - so der Kompromiss-Vorschlag von Rainer Bauer. »Übrigens«, weist der Tierschützer auf einen weiteren Effekt hin, »durch den Chip konnten wir letztes Jahr 38 Katzen wieder an ihre Besitzer zurückgeben, dieses Jahr warenauch schon wieder zehn Tiere.«

Anfüttern als Ausnahme

Letztlich wurde die Satzung vom Rat der Stadt Mechernich beschlossen. Allerdings lässt der § 13 Ausnahmen zu - und daher wird man im Stadtgebiet für das Anfüttern von Katzen zur Kastration immer eine Ausnahme machen. Denn schließlich - das betonten sowohl Rainer Bauer als auch Dr. Hans-Peter Schick sowie Hans-Peter Kern - arbeiten Stadt und Tierschutzverein seit Jahren sehr vertrauensvoll zusammen ...


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