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Kein verkaufsoffener Sonntag in Gemünd
Am kommenden Wochenende, 15./16. Dezember findet der traditionelle Weihnachtsmarkt in Gemünd statt, der samstags von 10 bis 18 Uhr und sonntags von 11 bis 18 Uhr geöffnet hat. Die Geschäfte dürfen jedoch am Sonntag nicht öffnen, der vorgesehene verkaufsoffene Sonntag muss abgesagt werden. Im Juli hatte der Stadtrat auf Wunsch des WVVV Gemünd die verkaufsoffenen Sonntage von vier auf acht erhöht, da das Ende März in Kraft getretene neue Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) dies zuließ. In der Folgezeit mussten in verschiedenen Kommunen aufgrund erfolgreicher Klagen seitens der Gewerkschaft ver.di kurzfristig verkaufsoffene Sonntage abgesagt werden.
Aufforderung an ver.di aus der Region
Am Freitagmittag, 7. Dezember, teilte nun das Verwaltungsgericht Aachen der Stadt Schleiden mit, dass ver.di (Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen) einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 16. Dezember in Gemünd eingereicht habe. Auf telefonische Rückfrage der Stadt bei ver.di bestätigte die zuständige Bezirksgeschäftsstelle, dass ein Mitglied aus der Region Mitte letzter Woche ver.di aufgefordert habe zu prüfen, ob das Verfahren bezüglich des verkaufsoffenen Sonntages in Gemünd insgesamt ordnungsgemäß erfolgt sei. Ohne diesen Hinweis wäre ver.di überhaupt nicht tätig geworden, so laut Mitteilung der Stadt Schleiden die stellvertretende Bezirksgeschäftsführerin. Weiter heißt es in der offiziellen Mitteilung: "Die Stadt Schleiden bedauert dies außerordentlich, zumal es seit Jahren Tradition ist, dass den vielen Besucherinnen und Besuchern des Gemünder Weihnachtsmarktes gleichzeitig ein Einkaufsbummel im örtlichen Einzelhandel geboten wird."Meistgelesen
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