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Trauriger Rekord: 157 km/h bei erlaubten 70

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Euskirchen hat Geschwindigkeitsmessungen im Bereich Zülpich durchgeführt. An zwei Messstellen wurden insgesamt 80 Verstöße geahndet.
Symbolbild: Archiv

Symbolbild: Archiv

"Negativer Spitzenreiter" war ein Pkw-Fahrer. Er fuhr 157 bei erlaubten 70 km/h. Die Überschreitung beträgt nach Abzug 82 km/h. Die zu erwartende Strafe gemäß Bußgeldkatalog: 600 Euro, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte. Aber: Hat ein Betroffener die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent überschritten, bedarf es für die Annahme vorsätzlichen Verhaltens keinerlei weiterer Indizien. Gem. § 3 Abs. 4 a Bußgeldkatalogverordnung ist dann der Regelsatz bei vorsätzlicher Tatbestandsverwirklichung zu verdoppeln. Im konkreten Fall: 1200 Euro, zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot. An einer zweiten Messstelle lag die gemessene Höchstgeschwindigkeit bei einem Pkw-Fahrer bei 92 bei erlaubten 50. Überschreitung nach Abzug: 39 km/h. Die zu erwartende Strafe gem. Bußgeldkatalog: 160 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot.


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