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Mehr Langzeitarbeitslose

Im Landkreis Mayen-Koblenz ging die Arbeitslosigkeit um 42 auf 4.673 zurück. Die Quote sank um 0,1 Punkte auf 3,9 Prozent. Vor einem Jahr gab es im Kreis 811 arbeitslose Menschen weniger. Die Quote lag in Mayen-Koblenz bei 3,3 Prozent.
Die Agentur für Arbeit legte die Statistik für Januar 2021 vor. Foto: Archiv

Die Agentur für Arbeit legte die Statistik für Januar 2021 vor. Foto: Archiv

Damit scheint der Anstieg der Arbeitslosigkeit nach einer deutlichen Steigerung im Januar zumindest vorläufig gestoppt. „Wenn man genauer hinschaut, ist jedoch erkennbar, dass die Arbeitslosigkeit zwar nicht nennenswert zunimmt, sich aber verschiebt – und zwar in Richtung Langzeitarbeitslosigkeit“, erklärt Frank Schmidt, Leiter der Agentur für Arbeit mit Blick auf die monatliche Statistik aus seinem Haus. Damit verweist er auf die Entwicklung in den beiden Rechtskreisen, die die Grundlage für das Geschehen am Arbeitsmarkt bilden: das Sozialgesetzbuch (SGB) III, nach dem die Arbeitsagenturen ihre Kunden aus der Versichertengemeinschaft betreuen, und das SGB II, das die Regeln für die Jobcenter vorgibt und deshalb vor allem Langzeitarbeitslosigkeit abbildet. Während die Februarstatistik im SGB III für die Stadt einen Rückgang um 3 auf jetzt 1.693 Arbeitslose verzeichnet, gibt es im SGB II eine Steigerung um 97 auf 2.731. Gegenüber dem Vorjahr werden in der Arbeitsagentur 337 und beim Jobcenter 300 Arbeitslose mehr betreut. Im Landkreis ist die Verschiebung weniger ausgeprägt. Dennoch ging die Arbeitslosigkeit im SGB III um 60 auf 2.905 zurück, während sie im SGB II um 18 auf 1.768 anstieg. Im Vorjahr waren bei der Agentur 570 Menschen weniger arbeitslos gemeldet, beim Jobcenter waren 241 weniger.   „Nachdem wir nun fast ein Jahr mit der Pandemie leben und diese gravierende Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in unserer Region hat, war leider kaum etwas Anderes zu erwarten“, erläutert Agenturleiter Schmidt. „Nach einem Jahr läuft der Anspruch auf Arbeitslosengeld I bei den meisten Menschen aus und sie sind fortan auf die staatlichen Hilfen des Jobcenters angewiesen.“ Ob sich dieser Übergang verfestige oder die Arbeitslosigkeit sogar beendet werden könne, hänge nach wie vor vom Fortgang des Krankheitsgeschehens und den mit ihm verbundenen Einschränkungen zusammen. „In der Gastronomie steht zum Beispiel der traditionelle Saisonstart unmittelbar bevor. Damit beginnt die Zeit, in der jene Beschäftigten, die über den Winter abgemeldet wurden, wieder eingestellt werden. Normalerweise. Ob dies in diesem Frühjahr so sein wird, hängt von den Einschränkungen ab, die die Betriebe in den nächsten Wochen hinnehmen müssen.“ Ähnlich sehe es auch in den meisten anderen Branchen aus, die unter der Pandemie zu leiden hatten. 254 zusätzliche Stellen aus der Stadt und 304 aus dem Landkreis wurden dem Arbeitgeberservice in den letzten vier Wochen gemeldet. Insgesamt registriert die Arbeitsagentur damit in Koblenz 1.213 und im MYK-Kreis 1.626 offene Stellen. Vor einem Jahr wurden in der Stadt 435 und im Kreis 442 Stellenangebote mehr gezählt.    Ein großes Thema bleibt die Kurzarbeit. Wer dieses Hilfsmittel nutzen will, muss zunächst Kurzarbeit anzeigen. Nach Prüfung und Bewilligung durch die Arbeitsagentur können die angemeldeten Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit gehen – falls notwendig. Denn Unternehmen können auch entscheiden, das Kurzarbeitergeld (KuG) während des Bewilligungszeitraumes nur für eine gewisse Zeit oder einen Teil der gemeldeten Beschäftigten zu nutzen. Die eigentliche Abrechnung (KuG-Antrag) erfolgt deshalb auch erst im Nachhinein. Da die Unternehmen bis zu drei Monate Zeit haben, entsprechende Unterlagen einzureichen, liegen verbindliche Werte erst mit deutlicher Verzögerung und bislang nur für ganze Agenturbezirke vor. Im Mittelpunkt der statistischen Betrachtung stehen deshalb derzeit noch die KuG-Anzeigen. Gegenüber dem Vormonat ist deren Zahl in Koblenz im Februar erneut zurückgegangen. In den letzten vier Wochen zeigten laut Statistik 74 Koblenzer Betriebe für 1.161 Beschäftigte Kurzarbeit an. Im Januar waren es noch 140 Betriebe und 1.538 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Landkreis zeigten im Februar 103 Betriebe für 721 Beschäftigte Kurzarbeit an, im Januar waren es noch 218 Betriebe und 2.389 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insgesamt gab es seit Anfang April in Koblenz 2.303 KuG-Anzeigen für 35.845 Beschäftigte. In Mayen-Koblenz zeigten in diesem Zeitraum 2.877 Unternehmen für 30.762 Beschäftigte Kurzarbeit an. Zwischen April 2019 und Februar 2020 waren es in Koblenz lediglich 17 Betriebe und 178 Beschäftigte, im Landkreis 18 Betriebe und 209 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Agentur und Jobcenter können wegen der Corona-Pandemie derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. So sind sie dennoch erreichbar: Agentur für Arbeit Koblenz: Sondertelefon:            0261 – 405 405 E-Mail:                        koblenz-mayen.postfach@arbeitsagentur.de Jobcenter Stadt Koblenz: Sondertelefon(e):        0261 - 579 245 781 E-Mail:                        jobcenter-koblenz@jobcenter-ge.de Hotline Berufsberatung: Koblenz:                     0261 – 405 444. Mayen:                        02651 – 950 333. Vieles lässt sich auch ohne direkten Kontakt online erledigen: https://www.arbeitsagentur.de/eservices https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2


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