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Höchstspannungsfreileitung genehmigt

Die SGD Nord hat den Plan zum Neubau der 110-/380-kV-Leitung von Pillig bis zur Umspannanlage Wengerohr genehmigt.
Der zweite Abschnitt der geplanten 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Metternich–Nederstedem vom Punkt Pillig bis zur Umspannanlage Wengerohr darf gebaut werden.

Der zweite Abschnitt der geplanten 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Metternich–Nederstedem vom Punkt Pillig bis zur Umspannanlage Wengerohr darf gebaut werden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat entschieden, dass der Neubau des zweiten Abschnitts der geplanten 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Metternich–Nederstedem vom Punkt Pillig bis zur Umspannanlage Wengerohr gebaut werden darf. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsleitung der "Amprion GmbH", der "Westnetz GmbH"und der "DB Energie GmbH". Der Leitungsabschnitt ist 47 Kilometer lang. Das Vorhaben umfasst den Rückbau von 189 Masten und den Neubau von 137 Masten, die weitgehend innerhalb des Trassenraumes der beiden bestehenden und in weiten Teilen parallel verlaufenden Leitungen 220-kV-Hochspanungsfreileitung Niederstedem–Neuwied (BI. 2409) und 110-kV-Bahnstromleitung Bengel–Koblenz (BL 596) errichtet werden. Die bestehende Bahnstromleitung BL 596 wird im Zuge dieser Maßnahme komplett zurückgebaut. Ebenso kann in Teilabschnitten die 220-kV-Leitung BI. 2409 zurückgebaut werden. Die heutige 220-kV-Leitung BI. 2409 soll zukünftig als 110-kV-Leitung genutzt werden und abschnittsweise entweder durch die DB Energie GmbH oder die Westnetz GmbH mit zwei 110-kV-Stromkreisen belegt werden. Im Zuge der Maßnahme sollen außerdem bestehende Leitungsabzweige angepasst und die Anbindung der 380-kV- und 110-kV-Stromkreise an die Umspannanlage Wengerohr hergestellt werden. Mit der Erteilung des Baurechts erhalte der zweite Abschnitt eines wichtigen Leitungsbauvorhabens grünes Licht, so die SGD Nord. Die 110/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Metternich–Niederstedem gehöre zu den vordringlichen Leitungsbauvorhaben im Höchstspannungs- beziehungsweise Übertragungsnetzbereich. Mit der Leitung würden die beiden Schwerpunkt-Umspannanlagen in Weißenthurm und in Niederstedem direkt mit einer 380-kV-Leitung verbunden. Bisher gab es nur eine 380-kV-Leitungsanbindung aus dem Aachener Raum über Dahlem (Westeifel) nach Niederstedem. Zudem solle mit der neuen Leitung der vermehrt anfallende Windstrom aus der Eifelregion zu den Verbrauchern in den Süden und Südwesten abtransportiert werden. Das Vorhaben sei Teil der Netzausbauplanung der Bundesregierung. Zugleich profitierten die Deutsche Bahn und die "Westnetz GmbH", da auf dem Mastgestänge der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung entweder zwei 110-kV-Bahnstromkreise oder zwei 110-kV-Stromkreise der allgemeinen Energieversorgung mitgeführt würden. Die SGD Nord habe das Vorhaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Da infolge der COVID-19-Pandemie die Durchführung eines Erörterungstermins aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht möglich war, habe die SGD Nord in der Zeit vom 23. November bis 18. Dezember 2020 anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation durchgeführt. So konnte ermöglicht werden, dass Einwendungen und Erwiderungen abgegeben werden konnten. Außerdem wurde den Teilnehmern der Online-Konsultation Gelegenheit gegeben, sich schriftlich, elektronisch oder per Niederschrift zu äußern. Die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zum Wasserrecht, Naturschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange, seien in die Entscheidung eingeflossen. Die Belange der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen, wobei das öffentliche Interesse an einer sicheren Versorgung mit Strom diese Eingriffe grundsätzlich rechtfertigt. Nach Abschluss dieser Prüfung konnte, so die SGD, der Ersatzneubau zugelassen werden. Die Entscheidung wird in den betroffenen Verbandsgemeindeverwaltungen Cochem, Maifeld, Kaisersesch, Traben-Trarbach, Ulmen und Wittlich-Land sowie bei der Stadtverwaltung Wittlich ortsüblich bekannt gemacht. Weiter Infos unter: www.sgdnord.rlp.de Symbolfoto: SGD Nord


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