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Eltern werden finanziell entlastet

Im April verzichtet der Kreis auf die Erhebung von Elternbeiträgen der Betreuungsplätze in Kindertagesstätten für Kinder unter zwei Jahren, der Hortplätze und der Kindertagespflege.
Elternbeiträgen für Kitas, Hortplätze und Kindertagespflege werden erlassen. Motiv-Foto: Pixabay

Elternbeiträgen für Kitas, Hortplätze und Kindertagespflege werden erlassen. Motiv-Foto: Pixabay

Die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen erfolgt unmittelbar durch die Träger der Einrichtungen an die Erziehungsberechtigten. Diese Regelung gilt für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Das Jugenamt der Stadt Mayen hat eine vergleichbare Regelung getroffen. Um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, sind die regulären Betreuungsangebote für Kinder seit 16. März bis vorerst 19. April geschlossen. Aus diesem Grund wird die Erhebung von Elternbeiträgen für Betreuungsplätze für Kinder unter zwei Jahren, für Hortplätze und die Kindertagespflege, zunächst im Monat April, ausgesetzt.


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