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OB-Stichwahl am 27. September

Nach dem ersten Wahlgang am 13. September ist auf keinen der Bewerber eine absolute Mehrheit entfallen: Daher wird es zwischen den beiden Kandidaten Treis und Meid eine Stichwahl geben.
Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Foto: Stadt Mayen

Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Foto: Stadt Mayen

Wer bereits zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragt und dabei „und für die etwaige Stichwahl“ angekreuzt hat, braucht nichts weiter tun. Die Unterlagen werden gegen Ende der Woche automatisch versendet. Sollten Sie nicht mehr nachvollziehen können, ob Sie die Kennzeichnung auf dem seinerzeitigen Wahlscheinantrag vorgenommen haben oder sollten sich weitere Rückfragen zur Ausstellung und Versendung der Briefwahlunterlagen ergeben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Durchwahl 0 26 51 / 88 20 02 und 0 26 51 / 88 10 38 gerne zur Verfügung. Wer noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann dies noch online über https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Wahlen/ bis Dienstag, 22. September, 12 Uhr, erledigen. Alternativ dazu können im Briefwahlbüro, welches montags, dienstags und mittwochs, von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, sowie donnerstags, von 8 Uhr bis 16 Uhr, und freitags, von 8 Uhr bis 12 Uhr, durchgehend geöffnet ist, die Unterlagen beantragt und abgeholt sowie die Briefwahl auch vor Ort durchgeführt werden. Das Briefwahlbüro ist barrierefrei über den Nebeneingang des Rathauses in der Stehbachstraße 33 zu erreichen. Am 25. September ist das Briefwahlbüro durchgehend, von 8 Uhr bis 18 Uhr, geöffnet. Nach diesem Tag können Briefwahlunterlagen nur ausgestellt werden, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Beim Ausfüllen der Wahlunterlagen ist folgendes zu beachten: -        Auf dem Stimmzettel muss der Bewerber, dem man seine Stimme geben möchte, angekreuzt werden. -        Der Stimmzettel wird dann in den blauen Umschlag gelegt und dieser zugeklebt. -        Die eidesstattliche Erklärung muss sodann ausgefüllt und zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag gesteckt und dieser ebenfalls zugeklebt werden. -        Die ausgefüllten Wahlbriefe können per Post übermittelt (hier bitte die Zeit für den Postweg einplanen), bis Freitag, 25 . September, 18 Uhr,  in den Briefkasten der Stadtverwaltung oder in die Urne im Briefwahlbüro eingeworfen werden. Darüber hinaus können Wahlbriefe auch unmittelbar in dem entsprechenden Stimmbezirk an den Wahlvorstand übergeben werden. Selbstverständlich haben die 14 Mayener Wahllokale am Tag der Stichwahl auch von 8 bis 18 Uhr geöffnet und auch dort kann der Wähler – unter Beachtung des Hygienekonzepts - seine Stimme abgeben. Ab 18 Uhr wird in den Wahllokalen ausgezählt. Die Ergebnisse werden öffentlich im Sitzungssaal der Stadtverwaltung, Rathaus Rosengasse, präsentiert. Hier erfolgen aus Gründen des Infektionsschutzes eine Kontaktdatenerfassung sowie eine Zutrittsbeschränkung. Parallel hierzu werden die Ergebnisse fortlaufend mittels der Vote-Manager-App präsentiert und sind auch über die Homepage www.mayen.de verfügbar.


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