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Stadtverwaltung Mayen öffnet wieder

Ab 4. Mai können die Dienstleistungen der Stadtverwaltung Mayen wieder in Anspruch genommen werden.

 or dem Hintergrund der weiterhin geltenden Hygienerichtlinien und Kontaktbeschränkungen ist der Besuch des Rathauses ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich Termine können telefonisch über die Telefonnummer 026 51 / 88 40 13 oder auch einfach online unter https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Corona/Kontaktmoeglichkeiten-und-Oeffnungszeiten/ vereinbart werden. Dabei bitten wir zu berücksichtigen, dass mittlerweile ein Reihe von Dienstleistungen auch online in Anspruch genommen werden können. Im Übrigen steht für einfache Auskünfte die Behördenhotline 115 in Anspruch zur Verfügung. Folgende Leistungen sind online möglich: An- und Abmeldung beim Umzug, die Beantragung einer einfachen und erweiterten Meldebescheinigung, das Einrichten einer Übermittlungssperre, Anfordern von Sterbe-; Geburts- und Ehe- sowie Lebenspartnerschaftsurkunden, die Voranmeldung zur Eheschließung, die Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis, der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, An- und Abmeldung eines Hundes, die Meldung eines Fundgegenstandes sowie eine Verbrennungsanzeige. Unter  https://www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Digitale-Stadt/ findet sich auch ein allgemeines Kontaktformular, welches man immer dann nutzen kann, wenn das persönliche Anliegen (noch) nicht als Onlineprozess verfügbar ist. Entsprechend der Verpflichtung in Geschäften einen Mund- und Nasenschutz zu tragen, ist der Zutritt zur Stadtverwaltung Mayen aus Gründen des Infektionsschutzes auch nur mit Mund- und Nasenschutz zulässig.


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