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Badespaß und Naturschutz

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord und die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weisen darauf hin, dass das Baden und Campen am Laacher See ausschließlich im Bereich des dortigen Campingplatzes erlaubt ist. Diese Regelung diene dem Schutz der Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Die vom Vulkanismus geprägte Landschaft biete, so die SGD Nord, einen Lebensraum für viele seltene wildwachsende Pflanzen sowie auf Feuchtland und Wasser angewiesene Vogelarten. Gerade die Bereiche der natürlichen Uferzonen mit den Schilfgürteln seien verantwortlich für das ökologische Gleichgewicht des Sees. Den vielen wassergebundenen Vögeln, wie dem Zwergtaucher, dem Teichhuhn, der Stockente, dem Haubentaucher und dem Blesshuhn böten die Uferzonen wichtige Rückzugsorte für Brut und Nahrungsaufnahme. Wildes Campen und Baden seien daher nicht gestattet. Informationen über den Laacher See und den dort bestehenden Regelungen unter: www.badeseen.rlp-umwelt.de. Die Uferbereiche werden zudem, trotz lang anhaltender Trockenheit und gesteigerter Waldbrandgefahr, als Lager- und Grillplätze genutzt. Zertrampelte Uferbereiche, hinterlassene Abfälle und eine nachhaltige Störung der natürlichen Lebensräume seien, so die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, die Folge. All diese Handlungen sind abseits der offiziell ausgewiesenen Plätze im Naturschutzgebiet "Laacher See" verboten. Entsprechende Hinweistafeln im Bereich der Parkplätze sowie Schilder entlang des Uferrundweges würden Besucher ausdrücklich darauf hinweisen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weise ferner darauf hin, dass Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden können. Ansprechpartner im Kreishaus ist Joachim Hoffmann von der unteren Naturschutzbehörde unter: 02 61 / 10 83 19. Fotos: Archiv, Kreisverwaltung Mayen-Koblenz


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