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K 53 wird drei Monate voll gesperrt

Am 17. Mai beginnen die Arbeiten zum Umbau der beiden Knotenpunkte L 118 / L 119 und K 53 / L 119 bei Nickenich zu einem Kreisverkehrsplatz. Hierfür muss auch die K 53 in Richtung Mendig für circa drei Monate voll gesperrt werden. Das teilt der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz mit.

Die Umleitung erfolgt über die Bundesstraße 256 über Kruft und Thür. Um die Anbindung des Gewerbegebietes "Auf dem Teich" in Nickenich während der Arbeiten an dem neuen Kreisverkehrsplatz sicherzustellen, wird zwischen der L 119 und der L 118 zunächst eine provisorische Umfahrung hergestellt. Damit bleibt die Verkehrsverbindung über die L 119 von Nickenich kommend Richtung L 118 nach Andernach und L 119 nach Kruft während der Arbeiten an dem neuen Kreisel offen. Nach Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes wird die L 118 in Richtung Andernach ausgebaut. Die L 118 und die L 119 in Richtung Kruft sind dann für rund drei Monate voll gesperrt. Der Verkehr wird dann großräumig über die Bundesstraße 256 bei Plaidt und die Bundesstraße 262 bei Mendig umgeleitet. In dieser Zeit soll es mit einer Ampelregelung wieder möglich sein, von Nickenich kommend über die K 53 in Richtung Mendig zu fahren. Im Zuge des Umbaus wird zudem die Landesstraße 118 in Richtung Andernach auf einer Länge von rund 330 Metern im Vollausbau erneuert. Der vorhandene Radweg entlang der L 118 wird zudem verbreitert und im Bereich des Mühlwegs wird eine neue Querungshilfe für Radfahrer und Fußgänger hergestellt. Leitender Baudirektor Bernd Cornely, Leiter des für das Projekt verantwortlichen LBM Cochem-Koblenz, informiert: "Mit der Umgestaltung der beiden dicht aneinander liegenden Einmündungsbereiche zu einem Kreisverkehrsplatz wird eine eindeutige Vorfahrtsregelung hergestellt. Die Konfliktpunkte werden sich durch den Ausbau deutlich reduzieren und die Verkehrssicherheit somit gesteigert." Die Baukosten in Höhe von 975.000 Euro tragen das Land Rheinland-Pfalz mit circa 850.000 Euro und anteilig der Landkreis Mayen-Koblenz mit circa 125.000 Euro. Der Kreisanteil wird vom Land Rheinland-Pfalz mit insgesamt 65 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst. Symbolfoto: Archiv www.lbm.rlp.de


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