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"Seniorentaxi" wird angenommen

Rund 14.300 Fahrten seit dem Start des "Seniorentaxis" im Mai 2014 sind, so der Mendiger VG-Bürgermeister Jörg Lempertz, Ausdruck des Erfolgs der Initiative.
Freuen sich über den Zuwachs beim Angebot des Seniorentaxi der Verbandsgemeinde Mendig (von links): Seniorenkoordinator Stefan Hilger, Taxi Fiedler-Geschäftsführer David  Fiedler, VG-Bürgermeister Jörg Lempertz und der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Joachim Plitzko.

Freuen sich über den Zuwachs beim Angebot des Seniorentaxi der Verbandsgemeinde Mendig (von links): Seniorenkoordinator Stefan Hilger, Taxi Fiedler-Geschäftsführer David Fiedler, VG-Bürgermeister Jörg Lempertz und der 1. Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Joachim Plitzko.

Um den Menschen in der Verbandsgemeinde Mendig auch im hohen Alter die Möglichkeiten zu bieten weiterhin mobil zu bleiben, bietet die VG Mendig das "Seniorentaxi" als Service an. Der Fahrpreis wird zu 50 Prozent von der Verbandsgemeinde getragen, wobei der maximale Zuschuss mit acht Euro pro Fahrt gewährt wird. "Da das Angebot so gut angenommen wird, hat die Verbandsgemeinde Mendig neben den bestehenden Dienstleistern ,Taxi Bell' und ,Funkmietwagen Nourshahi' nun auch zu Beginn des Jahres ,Taxi Fiedler' in das Angebot für Senioren ab 70 aufgenommen. Wir stellen für diesen Service jährlich etwa 25.000 Euro zur Verfügung um den Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch im hohen Alter zu gewährleisten", unterstreicht VG-Bürgermeister Jörg Lempertz die soziale Komponente der Einrichtung. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung des "Seniorentaxis" ist der Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Mendig, 70 Jahre oder älter zu sein oder aber auch, unabhängig vom Alter, im Besitz eines Schwerbehindertenausweis - G, H oder BL - zu sein. Als Legitimation für eine Fahrt, die vorher per Telefon bestellt wurde, gilt gegenüber dem Taxifahrer ganz einfach ein gültiger Personalausweis. Bürgermeister Lempertz ist froh über diesen Service, den es in der Verbandsgemeinde Mendig bereits seit über vier Jahren gibt, denn "körperliche Beschwerden oder Sehschwächen machen es oft unmöglich mit dem eigenen Kraftfahrzeug mobil zu bleiben. Einkaufsbesorgungen, Arztbesuche und die Teilnahme am öffentlichen Leben werden so oftmals erschwert oder sogar unmöglich". Foto: VG Mendig www.mendig.de


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