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Der Bürgerentscheid kommt

Die Bürger im Landkreises Vulkaneifel sollen entscheiden, ob die Biotonne flächendeckend das Bringsystem ersetzen soll.
Biotonne oder Containersystem? Nun sind die Bürger des Landkreises Vulkaneifel gefragt. Deren Entscheidung ist für den Kreistag bindend. Foto: Mager

Biotonne oder Containersystem? Nun sind die Bürger des Landkreises Vulkaneifel gefragt. Deren Entscheidung ist für den Kreistag bindend. Foto: Mager

Seit der Einführung des Bringsystems für Bioabfall Anfang 2020 gärt es in der Bevölkerung des Kreises Vulkaneifel mindestens so stark wie in einem Bioabfallcontainer, der tagelang in der prallen Sonne stand. Viele Bürger wünschen sich die Rückkehr zur hauseigenen Biotonne, Bürgerinitiativen entstanden. Zwar gibt es seit 2021 wieder die Möglichkeit, sich eine Biotonne vor die Tür stellen zu lassen, diese muss aber gesondert bezahlt werden und schlägt mit 112 Euro pro Jahr zu Buche. Nun sollen die Bürger tatsächlich selbst entscheiden, ob es im Kreis weiterhin das Bringsystem geben soll oder ob die Biotonne für alle Haushalte zurückkehrt. In seiner Sitzung am Montag hat der Kreistag für die Durchführung eines Bürgerentscheids beschlossen. Dabei zogen die Fraktionen allerdings nicht an einem Strang. Die Fraktionsgemeinschaft aus SPD-Fraktion und UWG hatte zwei Tage zuvor einen Antrag eingereicht, in dem sie fordert, dass die Kreisverwaltung den Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) dazu auffordert, Kostenkalkulationen zur flächendeckenden Biotonne einerseits und zum Biocontainersystem andererseits vorzulegen. Auf der Grundlage der Zahlen solle eine Bürgerbefragung durchgeführt werden. Die Fraktion der Grünen ging noch einen Schritt weiter. Sie will einen Bürgerentscheid. Im Gegensatz zur Bürgerbefragung ist das Ergebnis des Entscheids für den Kreistag bindend. »Soll im Landkreis Vulkaneifel eine flächendeckende haushaltsnahe Biotonne anstatt des bestehenden Biocontainersystems eingeführt werden?« soll die Frage auf den Wahlzetteln lauten. Die Fraktionsgemeinschaft SPD/UWG schloss sich dem Antrag, der den anderen Fraktionen am Sitzungstag vorgelegt wurde, im Vorfeld an,. »Wir wollen einen Weg beschreiten, mit dem wir ein Thema, mit dem wir uns schon lange im Kreistag beschäftigen, endgültig entscheiden«, erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Jenssen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Marco Weber sagte, dass die FDP einer Bürgerbefragung nicht zugestimmt hätte. Beim Entscheid sehe das aber anders aus. »Wir waren von Anfang an gegen einen Eintritt in die A.R.T.«, so Weber. Die Kurzfristigkeit des Antrags kritisierten einige Kreistagsmitglieder. Der FWG-Fraktionssprecher Josef Utters monierte fehlende Informationen und die hohen Kosten, die zur Durchführung des Entscheids aufgebracht werden müssten. Gerald Schmitz (CDU) kritisierte ebenfalls fehlende Informationen: »Was heißt flächendeckend? Tragen wir trotzdem die Kosten einer späteren Harmonisierung des A.R.T.? Oder werden diese Kosten dann abgezogen?« Der CDU-Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder sah es ähnlich: »Die Harmonisierung der A.R.T. wird kommen. Wenn wir dann alleine unterwegs sind, wird es teuer. Wir würden die Entsorgung über die Biomüllcontainer für die anderen A.R.T.-Mitglieder mittragen und zudem unser eigenes Abfuhrsystem finanzieren.« Letztlich stimmten SPD/UWG, Grüne und FDP für den Antrag, die FWG enthielt sich, die CDU stimmte dagegen. Abgelehnt wurde hingegen das Bürgerbegehren »Mehr Bürgerwille« zum Austritt aus dem A.R.T.. Die Initaitve hatte 3.649 Unterschriften für ihr Begehren »Achtung Kostenfalle – Raus aus dem A.R.T.« gesammelt. Nachdem die Unterschriftenlisten bei Landrätin Julia Gieseking eingereicht waren, hatte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier das Begehren auf Bitten der Kreisverwaltung auf seine rechtliche Zulässigkeit geprüft. Die Kreisverwaltung sah die Zulässigkeit zunächst als gegeben an, die ADD war anderer Ansicht (der WochenSpiegel berichtete). Vor allem monierte die ADD, dass der Titel irreführend sei und nicht alle Folgen, inklusive der Kosten für die Bevölkerung, die ein Austritt nach sich ziehen würde, aufgeführt worden waren. Die Kreisverwaltung schloss sich dieser Ansicht letztlich an. Und auch der Kreistag stimmte geschlossen dafür, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Kritisiert wurde von Schnieder und Jenssen allerdings, dass der A.R.T. für das kommende Jahr wieder eine dreiprozentige Gebührenerhöhung angekündigt habe. Aber, so Schnieder und Utters unisono, müsse man die Beölverkung darüber aufklären dass es sich bei dem A.R.T. nicht um ein Privatunternehmen handele, sondern um einen Zweckverband. »Der A.R.T. wird von vielen als ‚Müllmafia‘ wahrgenommen«, so Utters.


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