Seitenlogo
mjo

Hoher Inzidenzwert: Beschränkungen in der Vulkaneifel

Die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung gilt zunächst bis zum 7. April. Die Veränderungen sind im Vergleich zu den bisherigen Regelungen gering.
Die Pflicht, einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, besteht weiterhin. Foto: Mager

Die Pflicht, einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske zu tragen, besteht weiterhin. Foto: Mager

Am gestrigen Montag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel am dritten Tag in Folge den Wert 100 überschritten. Deshalb musste die Kreisverwaltung aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die ab Donnerstag, 1. April, gilt. Sie ist zunächst bis zum 7. April in Kraft. Die wesentlichen Punkte der Verfügung:

  • Einkaufen in "privilegierten" Bereichen ist weiterhin möglich, darunter Lebensmitteleinzelhandel, Getränkemärkte, Drogerien, Zeitschriften- und Buchläden, Baumärkte, Futtermittelmärkte, Sanitäts- und Reformhäuser, Blumengeschäfte, Gärtnereien.
  • Einkaufen im sonstigen Einzelhandel ist nur nach Terminvereinbarung möglich, beschränkt auf einen Hausstand pro Termin. Die Kontaktdaten müssen erfasst werden. Zwischen den Terminen ist ein Zeitraum von 15 Minuten einzuhalten.
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios, bei denen das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, sind wieder untersagt. Erlaubt sind Dienstleistungen, die hygienischen und medizinischen Gründen dienen (z.B. Optiker, Hörgeräteakustiker, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Fußpflege). Frisöre bleiben geöffnet, ein Termin und die Erfassung der Kontaktdaten sind Pflicht.
  • Die Gastronomie, auch die Außengastronomie, bleibt geschlossen.
  • Sport ist im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand zulässig. Es gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampfsituationen sind untersagt.
  • Regelung für Schulen gibt es nicht, da sie aufgrund der Osterferien ohnehin geschlossen sind.
  • Geschlossen sind Museen.
  • Tierparks sind nur im Außenbereich geöffnet.
  • Untersagt ist zwischen 21 und 6 Uhr der Verkauf von alkoholischen Getränken.
  • Eine Ausgangsperre beinhaltet die Allgemeinverfügung nicht.
"Ich habe sehr gehofft, dass wir die Bevölkerung in dieser schwierigen Zeit nicht noch mehr einschränken müssen", unterstreicht Landrat Heinz-Peter Thiel: "Allerdings steigen die Infektionszahlen bedingt durch Virusmutationen weiter rasant. Ich appelliere daher wiederholt an die Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, alle Regeln konsequent einzuhalten, die Situation weiter ernst zu nehmen und gerade über die Osterfeiertage zu Hause zu bleiben." Weiter sagt Thiel: "Dennoch, wir brauchen ein dringendes Umdenken in der Strategie, denn der Inzidenzwert kann nur ein Merkmal sein. Wir haben bereits eine gute Impfquote im Kreis, auch das muss berücksichtigt werden. Wir brauchen flächendeckende Schnelltests die jeder selbst durchführen kann und ein schnelles Impfen der Bevölkerung. Die niedergelassenen Ärzte müssen endlich impfen dürfen und Priorisierung muss pragmatisch die vulnerablen Gruppen berücksichtigen, aber schnellstmöglich für kontaktintensive Gruppen von der Jugend bis Mitte 60 zu öffnen. Wir müssen diejenigen Impfen, die am stärksten Kontakte aufnehmen und am stärksten streuen - und das sind nicht die älteren Bürgerinnen und Bürger." Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie als pdf-Dokument neben/unter diesem Bericht.


Meistgelesen