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Inzidenz über 35: Ab Mittwoch gelten neue Regeln

AM heutigen Montag liegt die Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel bei 54,4.

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel liegt heute am dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert 35. Das geht aus der Auskunft des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz hervor. Am Samstag, 28. August lag der Wert bei 37,9, am Sonntag, 29. August bei 56,1 und am heutigen Montag, 30. August bei 54,4. Damit treten ab Mittwoch, 1. September die in der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für diesen Fall vorgeschriebenen Regelungen auch im Landkreis Vulkaneifel in Kraft. Das betrifft vor allem die Tespflicht. Folgende Regeln gelten ab Mittwoch: Nach Auskunft des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz hat die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel an drei Tagen in Folge den Schwellenwert von 35 überschritten. Am Samstag, 28.08. lag der Wert bei 37,9, am Sonntag, 29.08.2021 bei 56,1 und am heutigen Montag, 30.08.2021 bei 54,4. Damit treten ab Mittwoch, 01. September 2021, 0:00 Uhr die in der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für diesen Fall vorgeschriebenen Regelungen auch im Landkreis Vulkaneifel in Kraft. Folgende Änderungen gelten damit ab Mittwoch, 01. September 2021, 0:00 Uhr:

  • Veranstaltungen (Sport- und Kulturveranstaltungen, Kirmes, Volksfeste, Messen, Spezial- und Flohmärkte) dürfen im Freien nur mit maximal 500 Personen stattfinden, in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 350 Personen. Es gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen die uneingeschränkte Testpflicht
  • Bei so genannten körpernahen Dienstleistungen (z.B. Frisör, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios oder Massagesalons) gilt eine Testpflicht. Ausgenommen von dieser Testpflicht sind Reha-Sport, Funktionstraining und medizinische Dienstleistungen.
  • Ebenso gilt die Testpflicht vor einem Restaurantbesuch (Innenbereich) oder bei Kulturveranstaltungen (Innenbereich).
  • Eine Testpflicht gilt auch in Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen. Neu ist: Gäste müssen nun ab Mittwoch zusätzlich alle 72 Stunden einen weiteren Test vorlegen.
  • Ebenso gilt die Testpflicht im Innenbereich von Freizeitparks, Kletterparks, Minigolfplätzen, in Spielhallen und Spielbanken, im Innenbereich von zoologischen Gärten, Tierparks o.ä. sowie im Innenbereich von Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.
  • In den Schulen wird Präsenzunterricht gehalten. Es gilt aber eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer auch während des Unterrichts gemäß § 12 Abs. 3 der 25. CoBeLVO.
Ausgenommen von der Testpflicht sind nachweislich vollständig geimpfte Personen, genesene Personen sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahren und Schülerinnen und Schüler. Diese Maßnahmen können gemäß Corona-Bekämpfungsverordnung erst aufgehoben werden, wenn die vom Landesuntersuchungsamt festgestellte Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter dem Schwellenwert von 35 liegt.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Vulkaneifel hat am heutigen Montag, 30. August, fünf bestätigte Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 gemeldet. Die Anzahl der bisher positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel erhöht sich auf 2.172 Personen (Einwohnerzahl ca. 61.000). Aus der häuslichen Isolation/ Quarantäne wurden laut Kreisverwaltung nach den Richtlinien des Robert-Koch-Institutes als genesen bislang insgesamt 2056 Personen entlassen werden, sechs Personen seit dem gestrigen Tag. Stand heute, Montag, 30. August, 14 Uhr gelten laut Kreisverwaltung aktuell 55 Personen mit Wohnsitz im Landkreis Vulkaneifel akut an COVID-19 erkrankt. Keine der positiv auf COVID-19 getesteten Personen bedarf aktuell einer stationären Behandlung. Seit Beginn der Pandemie hat die Kreisverwaltung 61 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 vermeldet.


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