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Vulkaneifel: Zurück zu den "Ü 100"-Einschränkungen

Seit Montag reißt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel täglich die Marke von 100. Einschränkungen und Verbote sind die Folge.
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Ab Samtag gilt die "Notbremse" Symbolbild: Peter van de Ven/pixabay.de

Seit Montag steht die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Vulkaneifel wieder konstant bei mehr als 100. Das Hoch und Runter der Inzidenzzahlen hat ein Hin und Her der Allgemeinverfügungen zur Folge. Überschreitet die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die Schwelle von 100, schreibt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz den Landkreisen und kreisfreien Städten die sogenannte "Notbremse" vor. Somit muss der Landkreis Vulkaneifel wieder zurückspringen auf die "Ü 100"-Allgemeinverordnung. Die gilt ab dem morgigen Samstag, 17. April, um Mitternacht und gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 25. April. Was ändert sich nun? Hier eine Auflistung:

  • Es tritt wieder Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Ausnahmen gelten nur bei triftigen Gründen wie die Ausübung der beruflichen Tätigkeit und die Versorgung unterstützungsbedürftigen Perso
  • Es gilt eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Treffen dürfen sich nur eigener Hausstand und eine weitere Person.
  • Beim Terminshopping darf sich wieder nur ein Hausstand pro Termin im Geschäft aufhalten - unabhängig von der Größe des Geschäftes. Weiterhin ohne Termin besiucht werden dürfen die üblichen Geschäfte wie Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, Buchhandlungen, Baumärkte, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
  • Schließung von Verkaufsstellen ab 21 Uhr.
  • Kosmetik-, Wellnessmassage-, Tattoo- und Piercing-Studios müssen wieder schließen.
  • Frisöre bleiben geöffnet, sind aber zur Kontaktdatenerfassung und zur vorherigen Terminvergabe verpflichtet.
  • Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen, Tierparks sind nur im Außenbereich geöffnet.
  • Sport ist im Freien alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören zulässig. Beim Sport gilt das Abstandsgebot. Training und Wettkampfsituationen im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt.
  • Die Außengastronomie muss wieder schließen, sofern sie bereits geöffnet war.
Die Regelungen stehen unter dem Vorbehalt neuer Vorgaben der Landesregierung. Die aktuelle Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie als pdf-Dokument unter/neben diesem Beitrag oder auf der Interneseite des Landkreises Vulkaneifel. In einer vorherigen Version hatten wir versehentlich geschrieben, dass die Ausgangssperre bis zum 25. März geht. Den Fehler haben wir korrigiert.


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