Seitenlogo

Weitere Lockerungen ab dem 27. Mai

Ab dem morgigen Mittwoch gilt die 8. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit weiteren Lockerungen.
Foto:  Staatskanzlei RLP/ Elisa Biscotti

Foto: Staatskanzlei RLP/ Elisa Biscotti

„Aufgrund der erfolgreichen Maßnahmen der letzten Wochen können wir nun sorgfältig und mit Bedacht einen weiteren Schritt hin zu mehr Öffnungen wagen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Sie wies jedoch darauf hin, dass hierzu weiterhin Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten seien. „Jetzt können wir schrittweise einen veränderten Alltag aufnehmen. Einen Alltag, bei dem es darum geht, das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten und gleichzeitig das soziale und wirtschaftliche Leben wiederaufzunehmen“, erklärte die Ministerpräsidentin gemeinsam mit Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Landesregierung hat hierzu eine neue Rechtsverordnung erlassen, in der alle jetzt geltenden Auflagen übersichtlich dargestellt sind. Gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren wurden entsprechende Hygienekonzepte entwickelt, die unbedingt einzuhalten sind. Die Hygienekonzepte für die unterschiedlichen Bereiche finden sich auch auf der Internetseite der Landesregierung unter www.corona.rlp.de. Sofern für einzelne Einrichtungen oder Maßnahmen keine speziellen Hygienepläne veröffentlicht sind, kann man sich an Hygieneplänen für vergleichbare Einrichtungen oder Lebenssachverhalte orientieren. Ab Mittwoch, 27. Mai 2020, sollen unter Beachtung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen gemäß den jeweiligen Hygienekonzepten folgende Bereiche wieder öffnen dürfen: -  Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen -  Sport im Innenbereich -  Fitnessstudios und Tanzschulen -  Freibäder -  Flohmärkte, Sondermärkte und ähnliche Märkte im Freien -  Zirkusse und ähnliche im Freien betriebene Einrichtungen -  Spielhallen und Spielbanken Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Personen unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Hier sind insbesondere das Abstandsgebot, die Personenbegrenzung und die Kontakterfassung zu beachten. „Weiterhin gilt: Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens sehr genau und passen alle Maßnahmen an die aktuelle epidemiologische Lage an“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. Wegen der sehr niedrigen Zahl der Neuinfektionen der vergangenen Woche hat die Landesregierung zudem entschieden, die Sperrzeiten in der Gastronomie um eine halbe Stunde auf 22.30 Uhr zu verlängern und eine Abgabe von Speisen und Getränken an Theken in der Gastronomie oder in Anreichen in Hotels beim Frühstück zu ermöglichen. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben weiterhin die Grundlage jeder Lockerungsmaßnahme. Die wichtigen Gebote bei den Abstands- und Hygieneregeln sind: Abstand halten, Händewaschen, Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Hust- und Niesetikette und bei Symptomen zum Arzt gehen. „In der Corona-Pandemie sind wir alle auf die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen angewiesen. ‚Ich schütze dich – du schützt mich‘ ist unser Motto. Besser kann man nicht ausdrücken, dass wir nur gemeinsam, nur durch solidarisches, eigenverantwortliches Verhalten die Pandemie eindämmen können“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.


Meistgelesen