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WochenSpiegel-Leser stellen Fragen

Die Experten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben den WochenSpiegel-Lesern am vergangenen Freitag viele Fragen zum Thema Corona am Lesertelefon beantwortet.
Symbolbild: Hebi B./Pixabay

Symbolbild: Hebi B./Pixabay

Es kann doch sein, dass man sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, sich aber topfit fühlt. Dann wird man andere Menschen unwissentlich vielleicht infizieren… Die Dunkelziffer der Infizierten ist hoch, da die Erkrankung oft mit sehr milden oder gar keinen Anzeichen einhergeht. Nur wenn man die sozialen Kontakte drastisch einschränkt, lässt sich verhindern, dass man zur Gefahr für seine Mitbürger wird. Insbesondere Menschen ab etwa dem 50. Lebensjahr und Menschen mit Vorerkrankungen müssen geschützt werden. Deshalb der Appell an alle, wann immer möglich zuhause zu bleiben. Wenn sich ein Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht vermeiden lässt - dann sollte man unbedingt anderthalb Meter Abstand zu anderen Menschen einhalten und die Hygieneregeln beachten.   Bei welchen Vorerkrankungen ist das Corona-Risiko besonders hoch? Ein höheres Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 haben zum Beispiel Menschen mit Vorerkrankungen des Herzkreislaufsystems, des Atmungssystems, der Leber, der Nieren sowie Krebserkrankungen und Diabetes. Auch ein geschwächtes Immunsystem scheint das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen. Mehr Informationen dazu beim Robert-Koch-Institut unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html  Wie schützt man sich optimal, wenn man das Haus verlassen muss, zum Beispiel zum Einkaufen oder auf ein Amt? Es gilt, generell Menschenansammlungen zu meiden. Besser ist, nicht zu Stoßzeiten einzukaufen, sondern dann, wenn die Geschäfte oder Apotheken weniger voll sind. Dann lässt sich auf Abstand achten. Vielleicht kann man Abhol- und Lieferservices nutzen. Öffentliche Einrichtungen sollte man nur besuchen, soweit es unbedingt erforderlich ist.  Was ist zu tun, wenn man engen persönlichen Kontakt mit einem Menschen hatte, bei dem das Coronavirus nachgewiesen wurde? Wenn es innerhalb der vergangenen zwei Wochen einen engen Kontakt gab; dann isoliert man sich am besten selbst, d.h. zu Hause bleiben, alle Kontakte meiden, die Hygieneregeln einhalten. Außerdem sollte man sich - auch ohne Anzeichen einer Erkrankung - an das zuständige Gesundheitsamt wenden, zu finden unter https://tools.rki.de/plztool/. Außerdem kann man sich telefonisch beim Hausarzt melden und das weitere Vorgehen besprechen.  Wann gilt ein Kontakt zu einem Corona-Infizierten als eng? Ein wirklich enger Kontakt bedeutet entweder, dass man mindestens 15 Minuten mit dem infizierten Menschen gesprochen hat oder von ihm angehustet oder angeniest worden ist.    Wenn man sich schlecht fühlt, Fieber hat und hustet, soll man sich dann noch in der Schlage nach einem Test anstellen?  Bei Fieber, Husten und schwerem Krankheitsgefühl sollte man den Hausarzt telefonisch kontaktieren, um mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen - auf keinen Fall ins Wartezimmer setzen und womöglich noch andere Patienten anstecken. Wenn man den Hausarzt nicht erreicht, kann man die 116117 wählen - die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, im Notfall die 112.  Es wird zwei Meter Abstand zu anderen Menschen empfohlen. Warum gerade zwei Meter? Das Virus überträgt sich vor allem durch Tröpfcheninfektion. Viren aus den Atemwegen gelangen beim Niesen, Husten oder Sprechen in die Luft. Die winzigen Tröpfchen werden von anderen Menschen eingeatmet oder direkt über die Schleimhäute aufgenommen. Aber weiter als zwei Meter kommen die Tröpfchen nicht. Der empfohlene Abstand ist der beste Weg, eine Ansteckung zu vermeiden. 

Info: Hilfreiche Links

Antworten des Robert Koch-Instituts RKI auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html Corona-Virus: Fragen und Antworten zur allgemeinen Situation, Reisebeschränkungen, privater Vorsorge und Quarantäne des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html Fragen und Antworten, u. a. zur Übertragung über Lebensmittel und Spielzeug des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_spielzeug_uebertragen_werden_-244062.html Informationen u. a. zur Impfstoffentwicklung des Paul-Ehrlich-Instituts PEI: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=8 Informationen der WHO: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019 Arbeitsrechtliche Fragen beantwortet das Bundesarbeitsministerium in seinen FAQs: https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html BZgA-Informationen in anderen Sprachen finden Sie auf der Webseite infektionsschutz.de.  https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html#c11952 Auf der Seite der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung gibt es aktuelle Informationen zum Corona-Virus in mehreren Sprachen: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818


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