Corona-Schutzverordnung: Ab Montag gilt Notbremsen-Regelung
Kreis Euskirchen. Noch vor der bundeseinheitlichen Regelung lässt der Krisenstab des Kreises Euskirchen die Test-Option für den Einzelhandel und andere Bereiche auslaufen. Konkret bedeutet das ab Montag, 19. April: Treffen im öffentlichen Raum sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bezüglich Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt. Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.