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Korrektur: Beifahrerin war nicht betrunken

Am Freitag, 23. Februar hatte der WochenSpiegel über eine Kontrolle der Dauner Polizei auf der L46 bei Daun-Rengen berichtet, bei der am Donnerstag, 22. Februar ein erheblich alkoholisierter Audi-Fahrer kontrolliert wurde. Dabei hatten die Beamten festgestellt, dass dieser nicht im Besitz eines Führerscheins war. Irrtümlicherweise hatte die Polizei in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass die auf der Beifahrerseite mitreisende Ehefrau ebenfalls zu tief ins Glas geschaut hatte und eine Blutprobe angeordnet wurde.
Symbolbild: Archiv

Symbolbild: Archiv

Wie die Polizei in einer korrigierten Pressemitteilung erklärt, war die Frau weder alkoholisiert, noch wurde ihre eine Blutprobe entnommen. Die Blutprobe wurde lediglich dem Fahrer entnommen. Allerdings wurde auch ein Strafverfahren gegen die Beifahrerin, im Zusammenhang mit der Trunkenheitsfahrt und des Fahren ohne Fahrerlaubnis des Mannes, eingeleitet.


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