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15-Jähriger mit getuntem Roller unterwegs

Der Jugendlichen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Symbolbild: Pixabay

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In der Nacht auf Sonntag, 20. September, gegen 00.30 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Daun Verkehrskontrollen im Bereich der Ortslage Kelberg durch. Hier kontrollierten die Beamten unter anderem einen 15-Jährigen aus dem Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler, welcher mit einem Kleinkraftrad (Roller) in der Ortslage Kelberg unterwegs war. Im Rahmen der durchgeführten Fahrzeug- und Personenkontrolle stellten die Beamten technische Veränderungen an dem eigentlich als "Mofa bis 25km/h" zugelassenen Fahrzeug fest. Eine Überprüfung des Fahrzeuges ergab, dass der Jugendliche die Geschwindigkeitsdrossel technisch verändert hatte und der Roller somit zu einem führerscheinpflichtigen Kleinkraftrad wurde. Den Jugendlichen, welcher lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt auf den Vater des Jugendlichen angemeldet war, wurde gegen diesen ebenso ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet (Halterverantwortlichkeit).


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