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Haftbefehl gegen mutmaßlichen Brandstifter

Der 40-jährige Mann steht in dringendem Verdacht, am Sonntagabend eine Wohnung in Hallschlag in Brand gesteckt zu haben.
Symbolfoto: Polizei RLP

Symbolfoto: Polizei RLP

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Trier am gestrigen Dienstag Haftbefehl gegen einen 40-jährigen Mann erlassen, der im dringenden Verdacht steht, am Sonntagabend in einer Wohnung in Hallschlag einen Brand gelegt zu haben. Das teilte Peter Fritzen, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Trier, auf Nachfrage des Wochenspiegels mit. Der Mann war von der Polizei am Sonntagabend bereits vorläufig festgenommen worden. In der Wohnung lebte er mit seiner 34-jährigen Ehefrau, die nach dem Brand wegen einer Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht worden war. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Beschuldigten nun wegen des dringenden Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung. Die Flammen hatten Teile des Wohnungsinventars erfasst, jedoch noch nicht auf Gebäudeteile übergegriffen. Deshalb ermittelt die Staatswaltschaftwegen einer versuchten und nicht wegen einer vollendeten Tat, wie der Leitende Oberstaatsanwalt gegenüber dem Wochenspiegel erläutert: "Das Ermittlungsverfahren wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung geführt, weil eine vollendete Brandstiftung voraussetzt, dass ein fremdes Gebäude in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört wird. Dies ist der Fall, wenn wesentliche Gebäudeteile selbständig brennen. Das war vorliegend nicht der Fall." Laut Peter Fritzen hat sich der Mann zum Tatvorwurf bisher nicht geäußert. Daher dauern die Ermittlungen, auch die Frage nach einem etwaigen Tatmotiv, an.


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