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Bei 31,5 Grad: Mann geht schwimmen und lässt Hund im Auto

Weil er seinen Hund am Sonntag, 23. Juni, bei einer Außentemperatur 31,5 Grad in seinem geparkten Camping-Bus zurückgelassen hatte, muss sich ein 34-jähriger Geilenkirchener jetzt wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz verantworten.
Symbolfoto: jgfoto/Fotolia

Symbolfoto: jgfoto/Fotolia

Am Sonntag, 23. Juni, 14.30 Uhr, wurde die Polizei Euskirchen von einem aufmerksamen Bürger davon in Kenntnis gesetzt, dass in einem Camping-Bus auf einem Parkplatz (Stresemannstraße/Thermenallee) ein Hund eingeschlossen sei. Der Zeuge war auf den Hund aufmerksam geworden, da das Tier aufgrund der hohen tropischen Außentemperaturen im Fahrzeug jaulte und das außerhalb des Fahrzeugs klar und deutlich zu hören war. Bei Eintreffen hörten auch die Polizisten das Jaulen und Winseln. Das Tier hatte eine kleine Schale mit etwas Wasser darin. Beim Öffnen der Tür hechelte der Rhodesian Ridgeback. Der Halter des Fahrzeugs machte trotz Belehrung der Polizei bezüglich der nicht artgerechten Unterbringung des Hundes im geparkten Fahrzeug - bei einer Außentemperatur von 31,5 Grad Celsius - unkooperative Bemerkungen und war uneinsichtig. Beim Öffnen des Campingbusses sei laut Polizei trotz eines Belüftungsaufbaus ein starker Hitzestau im Innenraum des Fahrzeuges zu spüren gewesen, der jeden Hundebesitzer zu dem Schluss hätte kommen lassen, ein Tier hier nicht, auch nicht nur kurz, unterzubringen. Auf die Nachfrage, wie lange der Mann bereits in der Badewelt gastierte, um damit die Verweildauer des Tieres im Campingbus etwas näher zu umreißen, verweigerte dieser jegliche Angaben. Nach Feststellung der Personalien des Geilenkircheners (34) wurde er aufgefordert, seinen Hund artgerecht unterzubringen und diesen nicht wieder im abgestellten Fahrzeug unterzubringen. Während der erfolgten Personalienfeststellung, führte der Mann seinen Hund mit in den Empfangs-Bereich der Thermenwelt, wo dieser sich zunehmend und augenscheinlich erholte. Gegen den Mann aus Geilenkirchen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Es handelte sich um eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz.


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