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Coronavirus: Kommunen setzen Allgemeinverfügungen in Kraft

Auf Grundlage der Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Verhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virusinfektionen ("Corona-Virus") machen die Verwaltungen der Städte Euskirchen und Zülpich Allgemeinverfügungen bekannt.
Symbolfoto: Scholl

Symbolfoto: Scholl

Diese Allgemeinverfügungen regeln insbesondere Betretungs- und Besuchsverbote sowie die Schließung von Einrichtungs- und Begegnungsstätten. Hier finden Sie Informationen zu  den aktuellen Allgemeinverfügungen für die entsprechenden Kommunen: Stadt Euskirchen
Stadt Zülpich
Stadt Bad Münstereifel (19.3.) Gemeinde Weilerswist (19.3.)


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