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Covid-19: Neue Regelungen und Ausgangsbeschränkungen

Die Kreisverwaltung Euskirchen erwartet, dass die 7-Tages-Inzidenz, den kritischen Schwellenwert von 200 in den nächsten Tagen übersteigt. Daher hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht. Ab morgen, 22. Dezember gelten unter anderem neue Regelungen in Pflegeeinrichtungen. Zudem gibt es eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr, sofern keine triftigen Gründe vorliegen.
Symbolfoto: Archiv

Symbolfoto: Archiv

Für den Kreis Euskirchen ist unmittelbar vor oder während der anstehenden Weihnachtsfesttage zu erwarten, dass die 7-Tages-Inzidenz, den kritischen Schwellenwert von 200 übersteigt. Das hat die Kreisverwaltung jetzt mitgeteilt. Landrat Markus Ramers berief wegen dieser sehr ernsten Entwicklung, am heutigen Montag den Krisenstab ein, um über das weitere Vorgehen zu beraten und präventive Maßnahmen abzustimmen. „Das vorrangige Ziel ist alles dafür zu unternehmen, die vulnerablen Gruppen, unsere medizinischen Versorgungseinrichtungen und ihr Personal zu schützen“, so Ramers. Daher ist ein kurzfristiges Handeln zwingend erforderlich, damit auch die Bürgerinnen und Bürger ein Stück mehr Planungssicherheit und Perspektive für die Festtage erhalten. Im Vorfeld ist mit dem Land NRW (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) über die weiteren zusätzlichen Schutzmaßnahmen Einvernehmen erzielt worden, die nun mit Datum vom 22. Dezember in Kraft treten. Wesentliche Inhalte betreffen den Schutz der besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Hier werden die Vorschriften zum Tragen von FFP2-Masken verschärft. Das ständige Tragen einer FFP2-Maske ist nach Angaben des Kreises für alle Mitarbeitende nun verpflichtend. Auch bei Kontakten der Mitarbeitenden untereinander. In den Arbeitspausen besteht ebenfalls Maskentragepflicht, soweit Kontakt zu anderen Personen besteht. Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen haben dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen.  In den zurückliegenden Monaten der Pandemie hat sich wiederkehrend gezeigt, dass der Besuch von Gottesdiensten zu einem Treiber der Infektion werden kann. Daher ist es wichtig, die Reduzierung von Kontakten weiter in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu stellen, um dem Virus keine weitere Angriffsfläche zu bieten. Der Kreis Euskirchen hätte daher gerne die Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften in Präsenzform im Sinne des vorbeugenden Infektionsschutzes untersagt. Leider konnte hier kein Einvernehmen mit dem Land NRW hergestellt werden. Die überarbeitete Allgemeinverfügung des Kreises Euskirchen sieht insofern folgende Regelungen für Präsenzgottesdienste und Veranstaltungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften vor: 1. Begrenzung der Gottesdienstdauer auf maximal 45 min. 2. Reduzierung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer in jeder Kirche bzw. in jedem Versammlungsraum um 30% (bezogen auf die jeweils pandemiebedingt bereits reduzierte Platzzahl). 3. Begrenzung der Höchstzahl der Gottesdienstteilnehmer bei Freiluftgottesdiensten auf 250.

Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr

Es gilt auch eine Ausgangsbeschränkung: Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind beispielsweise die Rückkehr zur eigenen Wohnung von einer/m zulässigen Beschäftigung/Kontakt, die Ausübung der beruflichen Tätigkeit, die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen, Handlungen zur Versorgung von Tieren. Die Kontaktbeschränkungen auf maximal fünf Personen (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren) aus zwei Haushalten werden auf den Bereich der privaten Räumlichkeiten erweitert. Vom 24. Dezember bis 26. Dezember gilt eine Ausnahmeregelung, die Treffen von Personen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zulässt. Weitere Maßnahmen betreffen wie beispielsweise Regelungen im Einzelhandel, Fahrgemeinschaften und das Tragen von Alltagsmasken in geschlossenen Räumen. Alle Details der nun geltenden Allgemeinverfügung wird der Kreis in Kürze unter www.kreis-euskirchen.de/bekanntmachungen bekanntgeben. Die bisherigen Maßnahmen konnten nach Angaben der Kreisverwaltung das exponentielle Pandemiegeschehen unterbrechen, jedoch nicht nachhaltig zu einer Verbesserung der Situation führen. Um langfristig in der Pandemiebewältigung Erfolg zu haben und den Inzidenzwert wieder deutlich nach unten zu senken, sei eine weitere gemeinsame Kraftanstrengung nötig. Landrat Ramers appelliert nach nun fast zehn monatiger Pandemiezeit nochmals an die Geduld und Zuversicht der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen und bittet darum, die Vorgaben einzuhalten.


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