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Für Kreishaus-Besucher gilt ab Montag 3G-Regel

Ab dem kommenden Montag, 29. November, gilt eine 3G-Pflicht für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Nebenstellen. Der Zugang ist dann nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Menschen gestattet. Für den negativen Test gilt: Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Die 3G-Regel gilt für auch für Kreistagsabgeordnete, Dienstleister und Handwerker. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Ab Montag, 29. November können nur noch geimpfte, genesene und getestete Besucher das Kreishaus betreten. Foto: Archiv

Ab Montag, 29. November können nur noch geimpfte, genesene und getestete Besucher das Kreishaus betreten. Foto: Archiv

Um Zutrittskontrollen zu ermöglichen, wird es ab dem kommenden Montag im Kreishaus nur einen zentralen Ein- und Ausgang im Hauptgebäude geben. Dort wird eine Sicherheitskontrolle eingerichtet, die die Vorlage eines gültigen Nachweises prüft und auch den Besucherverkehr koordiniert. Die Eingänge zu den Trakten B und C bleiben damit ab diesem Zeitpunkt geschlossen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung gilt gemäß Infektionsschutzgesetz bereits seit dem 24. November die 3G-Regel.


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