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Impftermine für chronisch Kranke

Ab Freitag, 30. April, ist nach Angaben der Kreisverwaltung eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Impftermin-Partnerbuchungen für Personen ab 70 werden nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund technischer Voraussetzungen ab diesem Termin jedoch nicht mehr möglich sein.
Impfzentrum in der ehemaligen Eifelhöhenklinik. Symbolfoto: Archiv

Impfzentrum in der ehemaligen Eifelhöhenklinik. Symbolfoto: Archiv

Ab Freitag, 30. April, ist eine Terminbuchung für chronisch Erkrankte mit Anspruch auf Schutzimpfungen mit hoher Priorität (§3 Abs.2 a-j ImpfV) über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Zum Einsatz kommen die Impfstoffe der Hersteller BioNTech und Moderna. Eine Wahlmöglichkeit besteht jedoch nicht. Das hat das Land NRW mitgeteilt. Rund 2.400 chronisch Erkrankte nach § 3 der Impfverordnung sind bereits im Impfzentrum des Kreises Euskirchen in Marmagen geimpft worden. Wer einen Antrag über den Kreis Euskirchen eingereicht hat, aber noch nicht geimpft wurde, wird kurzfristig in den nächsten Tagen telefonisch kontaktiert und erhält ein Impfangebot. Ab dem 30. April, 8 Uhr, werden Impftermine für Personen mit einem Impfanspruch nach §3 Abs.2  dann nur noch über die Terminbuchungsportale der Kassenärztlichen Vereinigungen vergeben: online über www.116117.de sowie telefonisch über die Rufnummer (0800) 116 117 01. Daneben ist es natürlich weiterhin möglich, dass chronisch Kranke einen Impftermin über ihren Hausarzt vereinbaren. Über den Kreis Euskirchen können ab dem 30. April allerdings keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

Keine Partnerbuchungen mehr ab 30. April

Partnerbuchungen werden nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung aufgrund technischer Voraussetzungen ab dem 30. April nicht mehr möglich sein. Personen ab 70 Jahren, die dringend mit ihrem Partner geimpft werden wollen, sollten daher, wie die Kreisverwaltung mitteilt, bis zum 29. April 2021 einen Impftermin über die Kassenärztliche Vereinigung (0800 116 117 01) vereinbaren.
 
Der Nachweis einer Vorerkrankung erfolgt über einen vervollständigten Vordruck des Arztes, der zum Impftermin mitzubringen ist. Personen ohne Impfberechtigung können keine Impfung erhalten. Dabei wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 a - j) bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose. Personen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 gemäß §3 Abs.2 sind: Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).


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