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Sessionseröffnung findet unter 2-G-Regel statt

Der Festausschuss Euskirchener Karneval (Feuka) informiert, dass man sich nach Rücksprache mit dem Kreis Euskirchen, der Stadt Euskirchen, den vier vaterstädtischen Vereinen und weiteren befreundeten Vereinen dazu entschlossen habe, die Sessionseröffnung auf dem Alten Markt in Euskichen unter Einhaltung der 2G-Regel durchzuführen. Der Zutritt zum unmittelbar vor der Bühne gelegenen Bereich auf dem Alten Markt wird laut Feuka also nur vollständig immunisierten Gästen (geimpft oder genesen) gewährt werden.
Feiernde auf dem Alten Markt in Zeiten vor der Pandemie. Symbolfoto: Archiv

Feiernde auf dem Alten Markt in Zeiten vor der Pandemie. Symbolfoto: Archiv

Kinder von 0 bis einschl. 5 Jahren benötigen keinerlei Nachweis. Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 16 Jahren können einen Nachweis über einen negativen PCR-Test (max. 24h) oder negativen Schnelltest (max. 24h) vorlegen, um Zutritt zu erhalten. Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen Nachweis über diese Tatsache und einen Nachweis über einen maximal 24h alten negativen PCR-Test oder einen maximal 6h alten negativen Schnelltest vorlegen. "Wir haben möglichst lange versucht, an 3G festzuhalten, um möglichst vielen Menschen ein entspanntes Feiern zu ermöglichen. Aufgrund der dringenden Empfehlungen aller Beteiligten und unserer gesellschaftlichen Verpflichtung haben wir uns nun doch schweren Herzens zu diesem Schritt entschlossen", teilt der Feuka mit. Das Areal vor der Bühne wird mit Flatterband abgesperrt und der Feuka wird mit einem Sicherheitsdienst vor Ort die Kontrollen durchführen. Auch das Ordnungsamt wird vor Ort sein und gegebenenfalls stichprobenartige Kontrollen durchführen.


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